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Grundsätzlich ist in Bezug auf Ihre beiden Fragen zu beachten, dass neben den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zu den Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten für Kraftfahrer, auch die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) bzw. des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern (KrFArbZG) zusätzlich zu beachten sind. Es gelten ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 42283
Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ist europäisches Recht und regelt Lenk- und Ruhezeiten. Sie gilt in allen Mitgliedstaaten unmittelbar.Sie betrifft Kraftfahrer im Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr, die Kraftfahrzeuge lenken, die zur Güterbeförderung geeignet sind und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, oder der Personenbeförderung ...
Stand: 25.01.2017
Dialog: 28279
- zu beachten.Hier beträgt die regelmäßige tägliche Arbeitszeit 8 Stunden - sie darf auf bis zu 10 Stunden verlängert werden - wenn ein entsprechender Ausgleich gewährt wird. (§ 3 ArbZG).Für Kraftfahrer, die unter EG-rechtliche Bestimmungen fallen, ist zusätzlich § 21a des ArbZG zu berücksichtigen (Beschäftigung im Straßentransport). Hier beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden - sie darf auf bis zu 60 ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 21755
Die in den Fahrpersonalvorschriften geforderte Voraussetzung, dass das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellen darf (z.B. § 1 Abs. 2 Nr. 3,4 FPersV, § 18 Abs. 1 Nr. 4 FPersV) bezieht sich auf eine Haupttätigkeit als Fahrer, z.B. als Kraftfahrer oder Lkw-Fahrer. Bei Fahrten von Büromitarbeitern, die lediglich aushilfsweise durchgeführt werden, ist die Büroarbeit weiterhin ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 12136
Die Lenkzeit kann bei "außergewöhnlichen Umständen" überschritten werden. Die getroffene Aussage ist streng auszulegen.Im "Leitfaden zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr - Rechtsvorschriften" heißt es dazu in Kapitel 3.12:"Ist es dem Fahrer auf Grund außergewöhnlicher Umstände nicht möglich, rechtzeitig einen geeigneten Halteplatz zu erreichen, so darf er, sofern die Sicherheit im Straßenve ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 20407
Einer Mitfahrt eines Auszubildenden als Beifahrer steht kein Ablehnungsgrund entgegen, solange der Auszubildende mindestens 16 Jahre alt ist. Die entsprechende Regelung findet sich im § 18 Abs. 2 Fahrpersonalverordnung . Die Sozialvorschriften im Straßenverkehr stehen der Ausbildung nicht entgegen. Die Vorschriften für die an Kraftfahrer zu stellenden Anforderungen ebenfalls nicht. Es bleibt ...
Stand: 23.09.2015
Dialog: 24815
Gemäß § 11 Abs. 6 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG übernimmt der Entleiher, unbeschadet der Pflichten des Verleihers, alle geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts. Das bedeutet, dass der Entleiher für den Download und die Aufbewahrung (nach Fahrpersonalrecht 1 Jahr / nach dem Arbeitszeitgesetz 2 Jahre) der Daten aus Fahrerkarte und Massenspeicher verantwortli ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 13401
Qualifizierungsmaßnahmen können die arbeitsschutzrechtlichen Unterweisungen unterstützen, aber nicht ersetzen.Hinweis: Rechtsgrundlage für die Pflichtschulung von Kraftfahrer/Kraftfahrerinnen ist das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) i.V.m. der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV). Diese sind dem Bereich des Straßenverkehrsrecht zugeordnet, wozu KomNet keine Beratung anbietet ...
Stand: 30.08.2024
Dialog: 14957
Die Vorgabe, dass Mitarbeiter, die ein Flurförderzeug (z.B. einen Gabelstapler) bedienen, eine schriftliche Beauftragung benötigen, ergibt sich aus § 7 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge".Für Kraftfahrer findet sich eine ähnliche Regelung im § 35 der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge": "Sie " (die Fahrzeugführer) "müssen vom Unternehmer zum Führen des Fahrzeuges bestimmt ...
Stand: 03.04.2025
Dialog: 4598
Die Einhaltung der Vorschriften nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften, können Verstöße auf Grundlage der §§ 22 und 23 ArbZG i. v. m. dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) nur in Bezug auf den Arbeitgeber verfolgt werden. Ein abhängig beschäftigter Kraftfahrer kann bei Zuwiderhandlungen gegen das ArbZG somit ...
Stand: 06.03.2018
Dialog: 42217
, wird der zuvor eingestellte Modus "OUT" aufgehoben. Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes oder des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern sind jedoch zu beachten. ...
Stand: 09.11.2016
Dialog: 27833
zum Brandschutz sind auch der DGUV Information 205-001 "Betrieblicher Brandschutz in der Praxis" zu entnehmen. Auch die DIN 14090 - Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken fordert, dass Feuerwehrflächen von Schnee und Eis freizuhalten sind.In welchem Umfang betriebliche Flächen für die Feuerwehr schnee- und eisfrei gehalten werden müssen, ist grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 16.04.2023
Dialog: 12815
Durch den Kraftfahrer sind grundsätzlich die zurückliegenden 28 Kalendertage sowie der laufende Tag nachweispflichtig, sprich im Rahmen einer Straßenverkehrskontrolle darzulegen [vgl. Art. 36 VO (EU) 165/2014].Die Form der Dokumentation bestimmt sich durch den vorangegangenen Einsatz sowie die hierbei verwendeten Fahrtenschreiber.Wird durch den Kraftfahrer ein Fahrezug gelenkt, welches ...
Stand: 14.07.2018
Dialog: 42356
außerhalb des Fahrzeugs nach Aushändigung durch den Fahrer mindestens ein Jahr lang aufbewahren. Darüber hinaus ist die zweijährige Aufbewahrungsfrist gemäß § 21a Abs. 7 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) oder gemäß § 6 Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern (KrFArbZG) zu beachten. Sie sind den zuständigen Personen auf Verlangen vorzulegen.In § 20 Abs. 5 FPersV wird Folgendes nochmals ...
Stand: 18.02.2025
Dialog: 43503
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Anhang 1 Nummer 4.3 dürfen im unmittelbarem Bereich einer Aufzugsanlage keine Einrichtungen vorhanden sein, die den sicheren Betrieb gefährden können. Viele Desinfektionsmittel basieren auf der desinfizierenden Eigenschaft von Alkoholen (z.B. Ethanol, iso-Propanol, n- Propanol,...) Oft liegt der Flammpunkt der Desinfektionsmittel bei 23 °C, so dass s ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 27935
und des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern finden in ihrem Geltungsbereich weiterhin Anwendung. ...
Stand: 07.03.2015
Dialog: 23276
ist.Ziele sind die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr, ein wirtschaftliches Fahren und ein gemeinsamer Bildungs- und Ausbildungsstand innerhalb der EU.Das BKrFQG gilt im Grundsatz für alle Kraftfahrer, die auf öffentlichen Straßen eine Fahrt im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken durchführen, für die ein Führerschein der Klassen C1 C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE ...
Stand: 08.09.2020
Dialog: 18102
Als "wöchentliche Ruhezeit" ist der wöchentliche Zeitraum definiert, in dem ein Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann (Verordnung (EG) 561/2006, Artikel 4).Die Zeit für die Fahrt von der Wohnung zur Betriebsstätte gilt allgemein als die Zeit, über die ein Beschäftigter, also auch ein Kraftfahrer, frei verfügen kann (Anmerkung: Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung ...
Stand: 28.10.2023
Dialog: 13475
" veröffentlicht . Dieser Leitfaden hat zum Ziel, ein bundeseinheitliches Verwaltungshandeln aller Aufsichts- und Kontrollbehörden zu gewährleisten.Den Ausführungen unter Ziffer 8.5 dieses Leitfadens ist zu entnehmen, dass das Fehlen eines Nachweises bei selbständigen Kraftfahrern und selbstfahrenden Unternehmern in Deutschland nicht geahndet wird. Bei Fahrten ins Ausland ist das EU-einheitliche Formblatt ...
Stand: 05.12.2018
Dialog: 10695
Eine ähnliche Regelung wie unter § 15 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" ist in der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" aufgeführt. Gemäß § 55 Abs. 2 DGUV Vorschrift 70 "Anhalten und Abstellen von Fahrzeugen" muss der Fahrzeugführer beim Verlassen eines maschinell angetriebenen Fahrzeuges dieses gegen unbefugte Benutzung sichern. Unbefugtes Benutzen wird durch Stillsetzen des Antriebes und Betäti ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 2200