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Was ist bei grenzüberschreitenden Fahrten von Deutschland nach Frankreich zu beachten, die unter die EU VO 561/06 fallen?

KomNet Dialog 28279

Stand: 25.01.2017

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Sonstige Fragen (8.6.7)

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Frage:

Was ist bei grenzüberschreitenden Fahrten von Deutschland nach Frankreich zu beachten, die unter die EU VO 561/06 fallen?

Antwort:

Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ist europäisches Recht und regelt Lenk- und Ruhezeiten. Sie gilt in allen Mitgliedstaaten unmittelbar.


Sie betrifft Kraftfahrer im Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr, die Kraftfahrzeuge lenken, die zur Güterbeförderung geeignet sind und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, oder der Personenbeförderung dienen und die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers konstruiert oder dauerhaft angepasst und zu diesem Zweck bestimmt sind.


Somit haben Kraftfahrer für Fahrten, die unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 fallen, in allen Mitgliedstaaten dieselben Bedingungen bzw. gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Lenk- und Ruhezeiten zu beachten.