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KomNet-Wissensdatenbank

Zählt die Fahrtzeit vom Firmenstandort nach Hause bereits zur Ruhezeit?

KomNet Dialog 13475

Stand: 28.10.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Arbeitszeit von Kraftfahrern

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Frage:

Mein Mann ist LKW-Fahrer. Seine tägliche Lenk- und Ruhezeit kann er einhalten. Er kommt Freitagabend mit dem LKW auf dem Hof der Firma an und fährt dann auf Kosten der Firma mit einem Miet-PKW nach Hause. Bloss daheim kann er nicht seine 45 Std. Ruhezeit einhalten, da er schon wieder am Sonntag um 18 Uhr los muss. Ist das rechtens? Die Firma sagt: "Er steigt aus dem LKW aus und ab dann zählt seine Pause. Die Fahrten von/zur Firma seien Privatsache..."

Antwort:

Als "wöchentliche Ruhezeit" ist der wöchentliche Zeitraum definiert, in dem ein Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann (Verordnung (EG) 561/2006, Artikel 4 Buchstabe h).

Die Zeit für die Fahrt von der Wohnung zur Betriebsstätte gilt allgemein als die Zeit, über die ein Beschäftigter, also auch ein Kraftfahrer, frei verfügen kann (Anmerkung: Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) für diesen Weg bleibt davon unberührt).

Das bedeutet, dass die Fahrt zwischen Betriebsstandort und Wohnung und zurück zur Ruhezeit zu zählen ist. Dabei ist es unerheblich, ob die Fahrten mit dem eigenen Pkw oder mir einen vom Arbeitgeber gestellten Fahrzeug zurückgelegt werden.

Hinweis: In den Leitlinien Nr. 2 zur Verordnung (EG) Nr. 561/2006 werden Erläuterungen zur Erfassung der Zeiten entsprechend  Verordnung (EG) Nr. 561/2006  Artikel 9 getroffen, die ein Fahrer aufwendet, um sich zu einem Ort zu begeben, bei dem es sich weder um den Wohnsitz des Fahrers noch um die Betriebsstätte des Arbeitgebers handelt und an dem der Fahrer ein in den Geltungsbereich der Verordnung fallendes Fahrzeug zu übernehmen oder abzustellen hat .