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KomNet-Wissensdatenbank

Müssen LKW-Fahrer zusätzlich zu den Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne des BKrFQG regelmäßig geschult oder unterwiesen werden?

KomNet Dialog 14957

Stand: 08.09.2016

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sicherer Transport > Schulungen, Führerscheine

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Frage:

Müssen LKW-Fahrer zusätzlich zu den Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne des BKrFQG regelmäßig geschult oder unterwiesen werden?

Antwort:

Unterweisungspflichten aus § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und konkretisierend in § 9 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), sowie den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften wie § 4 der BGV A1, sind unabhängig von den Qualifizierungsanforderungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz-BKrFQG durch den Arbeitgeber zu erfüllen.

Die Qualifizierungsmaßnahmen können die arbeitsschutzrechtlichen Unterweisungen unterstützen, aber nicht ersetzen.


Hinweis: Rechtsgrundlage für die Pflichtschulung von Kraftfahrer/Kraftfahrerinnen ist das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) i.V.m. der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV). Diese sind dem Bereich des Straßenverkehrsrecht zugeordnet, wozu KomNet keine Beratung anbietet. Zur weiteren Informationen verweisen wir daher auf die Seiten des Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.


Genaue Umsetzungsregelungen und Anforderungen dazu erfahren Sie bei Ihrer örtlichen IHK. Eine entsprechende Anfrage kann auch direkt an autorisierte Stellen (z.B. Straßenverkehrsbehörden, Berufsverbände, Verkehrsministerien, etc.) gerichtet werden.


Das Regelwerk der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft / Unfallkasse) wird von der DGUV angeboten.