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Müssen LKW Fahrerinnen/ LKW-Fahrer zusätzlich zu den Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne des BKrFQG regelmäßig geschult oder unterwiesen werden?
KomNet Dialog 14957
Stand: 30.08.2024
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sicherer Transport > Schulungen, Führerscheine
Frage:
Müssen LKW Fahrerinnen/ LKW-Fahrer zusätzlich zu den Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne des BKrFQG regelmäßig geschult oder unterwiesen werden?
Antwort:
Unterweisungspflichten aus § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und konkretisierend in § 9 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), sowie den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften wie § 4 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", sind unabhängig von den Qualifizierungsanforderungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) durch den Arbeitgeber zu erfüllen.
Die Qualifizierungsmaßnahmen können die arbeitsschutzrechtlichen Unterweisungen unterstützen, aber nicht ersetzen.
Hinweis: Rechtsgrundlage für die Pflichtschulung von Kraftfahrer/Kraftfahrerinnen ist das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) i.V.m. der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV). Diese sind dem Bereich des Straßenverkehrsrecht zugeordnet, wozu KomNet keine Beratung anbietet. Weitergehende Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesamt für Logistik und Mobilität.