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Muss ich als selbständiger Fahrer eines LKW den Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage führen? Und wie?

KomNet Dialog 10695

Stand: 05.12.2018

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Sonstige Fragen (8.6.7)

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Frage:

Muss ich als selbständiger Fahrer eines LKW den Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage führen? Und wie?

Antwort:

Grundsätzlich unterzeichnen selbstständig tätige Fahrer sowohl als Vertreter des Unternehmens wie auch als Fahrer; so sieht es die Leitlinie Nr. 5 Sozialvorschriften im Straßenverkehr (pdf) vor. 


Die für die Umsetzung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr zuständigen obersten Behörden des Bundes und der Länder haben den Leitfaden "Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr" veröffentlicht .  Dieser Leitfaden hat zum Ziel, ein bundeseinheitliches Verwaltungshandeln aller Aufsichts- und Kontrollbehörden zu gewährleisten.


Den Ausführungen unter Ziffer 8.5 dieses Leitfadens ist zu entnehmen, dass das Fehlen eines Nachweises bei selbständigen Kraftfahrern und selbstfahrenden Unternehmern in Deutschland nicht geahndet wird. 


Bei Fahrten ins Ausland ist das EU-einheitliche Formblatt zum Nachweis von Urlaubs-, Krankheits- und anderen berücksichtigungsfreien Tagen entsprechend der Leitlinie 5 "Formblatt zur Bescheinigung von Tätigkeiten" dringend zu empfehlen, da die ausländischen Aufsichtsorgane nicht an die deutschen "Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr" gebunden sind.


Das EU-einheitliche Formblatt zum Nachweis von Urlaubs-, Krankheits- und anderen berücksichtigungsfreien Tagen wird z.B. unter www.bag.bund.de/cln_008/DE/Navigation/Service/Formulare/formulare_node.html angeboten.