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KomNet-Wissensdatenbank

Bin ich als Berufskraftfahrer für dokumentierte Arbeitszeitverstöße auf der Fahrerkarte verantwortlich?

KomNet Dialog 42217

Stand: 06.03.2018

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Fahrerkarten

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Frage:

Ich arbeite als Berufskraftfahrer. Nach dem einlesen meiner Fahrerkarte ist aufgefallen, dass einige Arbeitszeitverstöße auf meiner Karte notiert sind, die daher kommen, dass ich die tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden meistens überschreite, weil die Touren einfach zu lang sind (Lenkzeit ca. 8 Stunden. Gesamtarbeitszeit. ca. 13 Stunden). Ich hab dies meinem Chef mitgeteilt, aber es scheint ihn nicht besonders zu stören. Kann mir etwas passieren, wenn dies bei einer Kontrolle herauskommt? Bin ich in der Pflicht dies zu melden, wenn gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen wird (z.B. bei Polizeikontrollen etc.) Mittlerweile bewerbe ich mich bei anderen Unternehmen - Können diese beim Auslesen der Karte die alten Verstöße sehen?

Antwort:

Die Einhaltung der Vorschriften nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften, können Verstöße auf Grundlage der §§ 22 und 23 ArbZG i. v. m. dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) nur in Bezug auf den Arbeitgeber verfolgt werden. Ein abhängig beschäftigter Kraftfahrer kann bei Zuwiderhandlungen gegen das ArbZG somit nicht belangt werden.


Über die Internetseite www.mags.nrw/arbeitsschutz haben Sie die Möglichkeit, telefonisch oder per E-Mail Kontakt zur Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen aufzunehmen. Dort können Sie sich beispielsweise über das Arbeitsschutz-Telefon (0211 855 3311) über unzumutbare Arbeitsbedingungen beschweren oder über ein Online-Formular eine "Arbeitsschutzbeschwerde" aufgeben.


Je nach Datenmenge können Ihre tätigkeitsbezogenen Daten über einen Zeitraum von mehreren Monaten auf Ihrer Fahrerkarte gespeichert sein. Rückwirkend können somit für einen längeren Zeitraum Daten erneut ausgelesen und ausgewertet werden.