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Wir über uns

Die Arbeitsschutzverwaltung NRW

Die staatliche Arbeitsschutzverwaltung NRW überwacht als unabhängige Institution die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Aufgabe des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) ist es, die Lebensbedingungen der Menschen in Nordrhein-Westfalen mitzugestalten und die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern. Es ist die Steuerungsinstanz der Arbeitsschutzverwaltung NRW.

Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen

Die "Dezernate Arbeitsschutz" in den fünf Bezirksregierungen überwachen den Arbeitsschutz in der Region und sind mit ihren Außenstellen ortsnahe Ansprechpartner für Arbeitgebende und Beschäftigte. Sie nehmen alle Aufgaben des staatlichen Arbeitsschutzes in ihrem jeweiligen Regierungsbezirk wahr - von der Betriebsgenehmigung für Röntgenanlagen über die Beratung zum Mutterschutz bis hin zur Überwachung von Gefahrguttransporten. Die Arbeitsschutzverwaltung setzt sich konsequent dafür ein, dass Arbeitsschutzstandards eingehalten und Gesundheitsgefahren beseitigt werden. Die Arbeitsschutzverwaltung steht auch als Beschwerdestelle bereit, wenn der innerbetriebliche Beschwerdeweg nicht mehr weiterführt.

Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen

Das Landesinstitut für arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen berät die Landesregierung und die Bezirksregierungen des Landes NRW in Fragen rund um Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Sie möchten sich über unzumutbare Arbeitsbedingungen beschweren und suchen eine kompetente Stelle, an die Sie sich wenden können? Dann sind Sie hier richtig. Unter der Rufnummer 0211 855 3311 werden Ihre Anrufe von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr entgegengenommen und an die Expertinnen und Experten der zuständigen Behörde weitergeleitet. Ihr Anliegen wird so schnell wie möglich und diskret bearbeitet. Unabhängig von der Branche, Größe oder Zertifizierung eines Betriebes wird jeder Beschwerde nachgegangen.

Beschwerden und konkrete Hinweise auf Arbeitsschutzmängel können zum Beispiel von Beschäftigten, Angehörigen, Nachbarn oder Kunden vorgebracht werden. Beschäftigte sollten zunächst mit Ihrem Arbeitgebenden, ihrem Vorgesetzten oder der Beschäftigtenvertretung über eventuelle Missstände sprechen.

Sie erreichen die Arbeitsschutzdezernate jederzeit auch auf elektronischem Weg:

Formular "Arbeitsschutzbeschwerde"

Genehmigungsanträge, Anzeigen oder Bestellungen - bequem, schnell und sicher per Internet. Über Formulare hinaus können in den Bereichen "Strahlenschutz" und "Kontrollgerätkarten" (Werkstattkarte und Unternehmenskarte für den digitalen Tachografen) Anträge, Anzeigen und Bestellungen bereits online erfolgen.

Anträge Online NRW