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Ist für die Ausbildung von Arbeitnehmern, die u.a. Material mit LKW zur Baustelle fahren, eine Ausbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz erforderlich?

KomNet Dialog 18102

Stand: 08.09.2020

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sicherer Transport > Schulungen, Führerscheine

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Frage:

Wir befördern unser Material, das durch uns auf der Baustelle abtransportiert oder angeliefert wird. Die Fahrer der LKW sind nach oder vor dem Transport mit im Tiefbau tätig. In unserer Firma sind keine fest angestellten Kraftfahrer beschäftigt, sondern nur Tiefbauer und Rohrleger. Ist die Ausbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG erforderlich, ja oder nein?

Antwort:

Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG, für das die Zuständigkeit bei den Straßenverkehrsbehörden liegt, müssen Berufskraftfahrer neben dem Führerschein besondere tätigkeitsbezogene Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen. Und zwar durch eine Grundqualifikation bei Neueinsteigern und durch eine regelmäßige Weiterbildung, die auch für erfahrene Berufskraftfahrer vorgeschrieben ist.


Ziele sind die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr, ein wirtschaftliches Fahren und ein gemeinsamer Bildungs- und Ausbildungsstand innerhalb der EU.


Das BKrFQG gilt im Grundsatz für alle Kraftfahrer, die auf öffentlichen Straßen eine Fahrt im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken durchführen, für die ein Führerschein der Klassen C1 C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.


Neben verschiedenen Ausnahmen für z. B. Bundeswehr, Polizei, Zolldienst, Zivil- und Katastrophenschutz sowie die Feuerwehr sieht das Gesetz auch eine sogenannte Handwerkerregelung vor (§ 1 "Anwendungsbereich" Absatz 2 Punkt 5 BKrFQG).


Das BKrFQG gilt demnach nicht für Fahrten mit „Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt."