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Darf ein Auszubildender als Beifahrer auf dem LKW mitfahren?

KomNet Dialog 24815

Stand: 23.09.2015

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Sonstige Fragen betriebliches Arbeitsschutzsystem

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Frage:

Unser Azubi möchte für seine Ausbildung mit einem Subunternehmer von unser Firma einen Tag mit deren LKW mitfahren, geht das? Gibt es Vorgaben oder Vorschriften, die beachtet werden sollten?

Antwort:

Einer Mitfahrt eines Auszubildenden als Beifahrer steht kein Ablehnungsgrund entgegen, solange der Auszubildende mindestens 16 Jahre alt ist.
Die entsprechende Regelung findet sich im § 18 Abs. 2 Fahrpersonalverordnung  .

Die Sozialvorschriften im Straßenverkehr stehen der Ausbildung nicht entgegen. Die Vorschriften für die an Kraftfahrer zu stellenden Anforderungen ebenfalls nicht.

Es bleibt zu regeln, daß der Auszubildende als Beifahrer den Weisungen des Kraftfahrers folgen muss. Letztlich trägt der Fahrer die Verantwortung für das Fahrzeug und die Insassen.