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KomNet-Wissensdatenbank

Dürfen in einer Aufzugskabine Spender mit Desinfektionsmittel angebracht werden?

KomNet Dialog 27935

Stand: 12.01.2017

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Aufzugsanlagen

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Frage:

In einem Fahrstuhl einer Pflege-Wohneinrichtungen sollen in der Fahrkabine Spender mit Desinfektionsmittel angebracht werden. Ist dieses zulässig, oder müssen die Fahrkörbe brandlastfrei gehalten werden?

Antwort:

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Anhang 1 Nummer 4.3 dürfen im unmittelbarem Bereich einer Aufzugsanlage keine Einrichtungen vorhanden sein, die den sicheren Betrieb gefährden können.

Viele Desinfektionsmittel basieren auf der desinfizierenden Eigenschaft von Alkoholen (z.B. Ethanol, iso-Propanol, n- Propanol,...) Oft liegt der Flammpunkt der Desinfektionsmittel bei 23 °C, so dass sie als "entzündlich" gekennzeichnet sind. Manchmal liegt der Flammpunkt des Desinfektionsmittels aufgrund des hohen Alkoholgehalts sogar unterhalb von 21 °C und erfordert die Kennzeichnung "leicht entzündlich". Auch bei der Verwendung von geringen Mangen alkoholischer Desinfektionsmittel bestehen bei unsachgemäßem Umgang Brandgefahren. Denn, sind brennbare Dämpfe in ausreichendem Maß vorhanden (ein Aufzug ist zudem ein kleiner Raum), so ist zum Verursachen eines Brandes nur noch das Vorhandensein einer Zündquelle erforderlich. Auch ein elektrischer Schaltvorgang (im Aufzug) kann als Zündquelle ausreichen. Schon allein aus diesem Grund würden wir von dem Anbringen eines Desinfektionsmittelspenders im Aufzug absehen.

Ebenfalls zu bedenken ist, dass die Spender im Aufzug eventuell undicht, von der Wand gerissen werden könnten, oder dass Desinfektionsmittel auf andere Weise austritt. Wird Desinfektionsmittel verschüttet, muss die Flüssigkeit sofort aufgenommen, mit viel Wasser verdünnt und der Raum belüftet werden. Weitere Angaben finden Sie im zugehörigen Sicherheitsdatenblatt. Es wäre zu überprüfen, ob diese Maßnahmen in einem Aufzug getroffen werden können.

Im Sicherheitsdatenblatt werden außerdem Erste Hilfe Maßnahmen genannt, die z. B. beim Kontakt der Lösung mit den Augen anzuwenden sind. In diesem Fall wäre sofort mit fließendem Wasser zu spülen. Es wäre ungünstig, wenn man in diesem Fall im Aufzug feststeckt.

Es gibt relevantere Standorte, an denen die Spender zudem noch frei und ungehindert zugänglich sind, denn nicht jeder wird den Aufzug benutzen. Geeignete Standorte wären z. B. der Ein-/ Ausgang von den Bewohnerzimmern, der Eingangsbereich des Gebäudes, vor den Aufzügen,....
An diesen Standorten können die Besucher auch mit einer leicht verständlichen Einführung in die Notwendigkeit der Händehygiene und der richtigen Handhabung eingewiesen werden. Dazu bliebe während der Aufzugnutzung wenig Zeit.