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Beschäftigte in Bereichen arbeiten, in denen Dieselmotoremissionen - DME freigesetzt werden, werden gemäß TRGS 906 und TRGS 554 Abgase von Dieselmotoren als krebserzeugend bezeichnet (die TRGS werden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin -BAuA- angeboten)Für die kanzerogene Wirkung der Abgase von Dieselmotoren ist der Partikelanteil entscheidend.Weitere Informationen dazu sind ebenfalls ...
Stand: 04.04.2024
Dialog: 14766
Die TRGS 554 "Abgase von Dieselmotoren" gilt für Arbeitsbereiche, in denen Dieselmotoremissionen (DME) in der Luft am Arbeitsplatz auftreten können. Es wird in der TRGS bezüglich des Anwendungsbereiches nicht unterschieden zwischen umschlossenen Arbeitsbereichen und Arbeitsbereichen im Freien. In der TRGS 906 "Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV ...
Stand: 26.03.2019
Dialog: 5728
Im Abschnitt 3.4.2 der neuen TRGS 554 heißt es unter Absatz 1, dass die Ermittlungen der inhalativen Exposition gemäß TRGS 402 durchzuführen sind. Es muss also nicht zwangsläufig gemessen werden und Sie können sich bei Ihren Berechnungen an der TRGS 402 orientieren. ...
Stand: 09.04.2019
Dialog: 42655
In der TRGS 554 "Dieselmotoremissionen" werden unter der Anhang 1 Nummer 6 Erläuterungen zu den Anforderungen an Abstellbereiche von dieselbetriebenen Maschinen und Fahrzeugen gegeben:"...(2) In ganz oder teilweise geschlossenen Abstellbereichen sind insbesondere die beim Starten und Ausfahren entstehenden Abgase von Dieselmotoren so abzuführen, dass keine Personen durch sie gefährdet ...
Stand: 26.03.2019
Dialog: 11674
zu berücksichtigen, wie z. B. Holzstaub, Dieselmotoremissionen, Schweißrauche oder thermische Zersetzungsprodukte bei der Kunststoffverarbeitung.(...)" ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 17835
Rechtliche Grundlagen: In der TRGS 906 "Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs.2 Nr. 3 Gefahrstoffverordnung" (GefStoffV) sind im Verzeichnis unter Ziffer 2 Dieselmotoremissionen (DME) aufgeführt. D. h. DME sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind neben den Maßnahmen nach §8 und §9 der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV ...
Stand: 04.04.2019
Dialog: 17039
für Dieselmotoremissionen die Exposition gegenüber anderen Gefahrstoffen z.B. Kohlenmonoxid zu ermitteln [ist]. Weitergehende Maßnahmen gemäß dem Minimierungsgebot der Gefahrstoffverordnung sind anzustreben."Erst wenn Sie die in der TRGS 554 aufgeführten Maßnahmen umgesetzt haben, besteht Vermutungswirkung. D. h. werden die Regelungen und Maßnahmen dieser TRGS eingehalten, können Sie davon ausgehen ...
Stand: 14.12.2020
Dialog: 43360
Dieselmotoremissionen sind im Verzeichnis zur TRGS 906 "Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 Gefahrstoffverordnung" aufgeführt. Bei Reinigungsarbeiten kann je nach Verfahren eine erneute Freisetzung (Übergang in die Raumluft) des abgelagerten elementaren Kohlenstoffes von den Umgebungsflächen erfolgen. Dieses ist zu vermeiden.Grundsätzlich ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 6737
oder einem mittelgroßen Gebinden besteht. Hier ist ein offener Umgang mit Diesel nicht ausgeschlossen. Daher ist eine Betriebsanweisung zu erstellen und der Diesel ist im Gefahrstoffverzeichnis aufzuführen. Die Abführung der Dieselmotoremissionen sollte geregelt sein. . Hinweis: Dieselaggregate haben auf Dächern und in Staffelgeschossen nichts zu suchen. In Bauanträgen wird in Hamburg die folgende Passage eingefügt ...
Stand: 18.03.2016
Dialog: 26205
Dieselmotoremissionen (DME) sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind daher die Maßnahmen des § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" (einschließlich der Maßnahmen nach den §§ 8 und 9) der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu treffen (Ausnahmen siehe § 6 ...
Stand: 08.09.2022
Dialog: 43704
Dieselmotoremissionen (DME) sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind grundsätzlich neben den Maßnahmen nach den §§ 8 und 9 die Maßnahmen nach § 10 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu treffen. Dem Minimierungsgebot (§ 7 "Grundpflichten" Absatz 4 der GefStoffV) entsprechend, sind auch die Gefährdungen der Beschäftigten durch DME außzuschließen ...
Stand: 10.02.2021
Dialog: 8375
/ Absaugung ist, unseres Erachtens, im Wesentlichen die Menge und Art der gelagerten Stoffe, der Tätigkeit (Schleifen, Flexen, etc.) sowie die Aufenthaltsdauer. Weitere Hilfe zur Auslegung von Lüftungsanlagen gibt die DGUV-Regel 109-002 "Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen".Sollen mit der Absauganlage Dieselmotoremissionen abgesaugt werden sind weitergehende Anforderungen zu erfüllen ...
Stand: 11.02.2021
Dialog: 8974
), allerdings gibt es keine generelle Einstufung als krebserzeugend wie bei den Dieselmotoremissionen. Besondere Gefahren entstehen insbesondere durch den Gehalt an Kohlenmonoxid CO im Abgas und der Gefahr der Bildung von explosionsfähigen Gas/Luftgemischen aus Leckagen. Der Betrieb solcher Fahrzeuge wird daher auch im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk geregelt (u. a. Kapitel 5.2.7 der DGUV Regel 110-010 ...
Stand: 01.04.2025
Dialog: 4974
von Abgasnachbehandlungssystemen können weitere Emissionen auftreten wie z. B. Kohlenwasserstoffe, Ammoniak, Distickstoffmonoxid. Dieselmotoren werden in einer Vielzahl von Maschinen und Fahrzeugen (z. B. in Flurförderzeugen) eingesetzt. In der Umgebung dieser Maschinen ist daher immer mit Dieselmotoremissionen (DME) zu rechnen.Bei der Verwendung dieselbetriebener Fahrzeuge in ganz oder teilweise geschlossenen Arbeitsbereichen ...
Stand: 28.06.2021
Dialog: 43553
Dieselmotoremissionen (DME) sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind grundsätzlich Maßnahmen entsprechend der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) zu treffen (§ 10 Gefahrstoffverordnung). Dem Minimierungsgebot (§ 7 Abs. 4 GefStoffV) entsprechend, sind die Gefährdungen der Beschäftigten durch DME so gering wie möglich zu halten.Nach § 9 Abs. 2 ...
Stand: 26.03.2023
Dialog: 14236
Dieselmotoremissionen (DME) sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind daher die Maßnahmen des § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" (einschließlich der Maßnahmen nach den §§ 8 und 9) der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) zu treffen (Ausnahmen siehe § 6 ...
Stand: 26.03.2019
Dialog: 3725
über die Hallentore kann daher von dieser Stelle nur abgeraten werden.Es wird angegeben, dass in unmittelbarer Nähe zu den Abladebereichen gearbeitet wird.Damit ist grundsätzlich erst einmal von einer Gefährdung dieser Beschäftigten durch die Dieselmotoremissionen (DME) auszugehen.DME sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Bei einem Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind grundsätzlich Maßnahmen entsprechend ...
Stand: 09.08.2024
Dialog: 43985
Die TRGS 554 "Abgase von Dieselmotoren" gilt für Tätigkeiten in allen Arbeitsbereichen, in denen Abgase von Dieselmotoren in der Luft an Arbeitsplätzen auftreten können (Nr.1, Abs. 1 TRGS 554).Der „Arbeitsbereich“ i.S.d. Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist definiert als „der räumlich oder organisatorisch begrenzte Teil eines Betriebes, in dem Tätigkeiten mit Gefahrstoffen von einem oder mehreren ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43012
unter die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), allerdings gibt es keine generelle Einstufung als krebserzeugend wie bei den Dieselmotoremissionen. Besondere Gefahren entstehen insbesondere durch den Gehalt an Kohlenmonoxid CO im Abgas und der Gefahr der Bildung von explosionsfähigen Gas/Luftgemischen aus Leckagen. Keine Bedenken bestehen gegen den Einsatz solcher Stapler in gut durchlüfteten Räumen. Nach der Rangfolge ...
Stand: 21.11.2019
Dialog: 42933
Dieselmotoremissionen (DME) sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind daher die Maßnahmen des § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" (einschließlich der Maßnahmen nach den §§ 8 und 9) der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) zu treffen (Ausnahmen siehe § 6 ...
Stand: 04.04.2019
Dialog: 4970