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Können die Dieselmotoremissionen (v.a. der Anteil an elementarem Kohlenstoff), nach Neufassung der TRGS 554, noch berechnet werden?
KomNet Dialog 42655
Stand: 09.04.2019
Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Gefährdungen durch Gefahrstoffe > Gefährdungen durch Rauche und Motoremissionen
Frage:
In der Neufassung der TRGS 554 (Dieselmotoremissionen) ist das Berechnungsverfahren zur Konzentration an DME herausgenommen worden. Können die Dieselmotoremissionen (v.a. der Anteil an elementarem Kohlenstoff) noch berechnet werden, ist dies konform zur TRGS 402, oder darf ab sofort nur noch gemessen werden? Falls eine Berechnung zulässig ist, welche Verfahren sind anzuwenden?