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Können die Dieselmotoremissionen (v.a. der Anteil an elementarem Kohlenstoff), nach Neufassung der TRGS 554, noch berechnet werden?

KomNet Dialog 42655

Stand: 09.04.2019

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Gefährdungen durch Gefahrstoffe > Gefährdungen durch Rauche und Motoremissionen

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Frage:

In der Neufassung der TRGS 554 (Dieselmotoremissionen) ist das Berechnungsverfahren zur Konzentration an DME herausgenommen worden. Können die Dieselmotoremissionen (v.a. der Anteil an elementarem Kohlenstoff) noch berechnet werden, ist dies konform zur TRGS 402, oder darf ab sofort nur noch gemessen werden? Falls eine Berechnung zulässig ist, welche Verfahren sind anzuwenden?

Antwort:

Im Abschnitt 3.4.2 der neuen TRGS 554 heißt es unter Absatz 1, dass die Ermittlungen der inhalativen Exposition gemäß TRGS 402 durchzuführen sind. Es muss also nicht zwangsläufig gemessen werden und Sie können sich bei Ihren Berechnungen an der TRGS 402 orientieren.