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Dürfen gasbetriebene Stapler in geschlossenen Produktionshallen eingesetzt werden?

KomNet Dialog 4974

Stand: 08.05.2023

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Gefährdungen durch Arbeitsmittel und Einrichtungen

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Frage:

Dürfen gasbetriebene Stapler, alternativ zu Elektrostaplern, in geschlossenen Produktionshallen eingesetzt werden? Oder fallen diese ebenso unter die Gefahrstoffverordnung wie dieselbetriebene Stapler, bei denen krebserzeugende Abgase anfallen. Gibt es einen Arbeitsplatzgrenzwert für mit Propangas betriebene Stapler, der einzuhalten ist?

Antwort:

Entsprechend § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.


Konkrete Vorgaben enthält u.a. die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge". In § 21 der DGUV Vorschrift 68 ist folgendes nachzulesen:

"Flurförderzeuge mit Verbrennungsmotor dürfen in ganz oder teilweise geschlossenen Räumen nur betrieben werden, wenn in der Atemluft keine gefährlichen Konzentrationen gesundheitsschädlicher Abgasbestandteile entstehen können."

Siehe auch die Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrfit 68.


Die Abgase von gasbetriebenen Staplern fallen unter die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), allerdings gibt es keine generelle Einstufung als krebserzeugend wie bei den Dieselmotoremissionen. Besondere Gefahren entstehen insbesondere durch den Gehalt an Kohlenmonoxid CO im Abgas und der Gefahr der Bildung von explosionsfähigen Gas/Luftgemischen aus Leckagen. Der Betrieb solcher Fahrzeuge wird daher auch im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk geregelt (u. a. DGUV Vorschrift 79 "Verwendung von Flüssiggas").


Keine Bedenken bestehen gegen den Einsatz solcher Stapler in gut durchlüfteten Räumen. Nach der Rangfolge der Schutzmaßnahmen gemäß der Gefahrstoffverordnung sollte allerdings auf den Einsatz solcher Stapler in geschlossenen Räumen verzichtet werden, da weniger schädliche Antriebsarten (Elektromotor) zur Verfügung stehen. Im Bereich der 2,5 - 3 t Stapler, die maximal im 2-Schichtbetrieb eingesetzt werden sind Elektrostapler auch wirtschaftlich eine Alternative.


Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) sind in der TRGS 900 für verschiedene Gefahrstoffe enthalten, relevant für den Staplerbetrieb sind der AGW für CO von 35 mg/m3, der AGW für Propan von 1800 mg/m3 und ggf. noch der AGW für CO2 von 9100 mg/m3


Hinweis:

Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird von der DGUV angeboten.