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KomNet-Wissensdatenbank

Wie gehe ich mit gehäufter Exposition von Dieselmotoremissionen im Freien um?

KomNet Dialog 5728

Stand: 26.03.2019

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Gefährdungen durch Gefahrstoffe > Gefährdungen durch Rauche und Motoremissionen

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Frage:

Wie gehe ich mit den Dieselemissionen um, denen Mitarbeiter bei der Begleitung des Probenziehens bei Silofahrzeug draußen ausgesetzt werden. Es werden ca. 30 Fahrzeuge täglich ca. 5 Minuten von den Mitarbeitern vor Ort draußen begleitet. Die Fahrzeuge setzen in 1-1,5 Std. ca. 20-25 L Dieselemissionen frei.

Antwort:

Die TRGS 554 "Abgase von Dieselmotoren" gilt für Arbeitsbereiche, in denen Dieselmotoremissionen (DME) in der Luft am Arbeitsplatz auftreten können. Es wird in der TRGS bezüglich des Anwendungsbereiches nicht unterschieden zwischen umschlossenen Arbeitsbereichen und Arbeitsbereichen im Freien. In der TRGS 906 "Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV" sind im Verzeichnis unter Ziffer 2 DME aufgeführt. D. h. Dieselmotoremissionen sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind grundsätzlich Maßnahmen entsprechend des § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A und 1B" einschließlich der Allgemeinen und Zusätzlichen Schutzmaßnahmen gemäß Abschnitt 4 "Schutzmaßnahmen" der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) zu treffen.

Nach § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der GefStoffV hat der Arbeitgeber eine Informationsermittlung durchzuführen und eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden.