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Müssen Akkumulatoren und Notstromaggregate in einem Rechenzentrum in das Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden, oder reicht die Berücksichtigung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung?
KomNet Dialog 26205
Stand: 18.03.2016
Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Allgemeine Fragen zum Gefahrstoffrecht > Rechts- und Auslegungsfragen (5.)
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Wir betreiben am Standort ein Rechenzentrum, welches USV gepuffert ist. In einem Extraraum stehen dafür Akkumulaturen. Gehören diese Akkus in das Gefahrstoffverzeichnis oder ist es ausreichend, die besondere Gefährdung über die Arbeitsmittelbeurteilung zu dokumentieren? Zur Notstromversorgung gehören auch Notstromdiesel: Ist der in den Tanks lagernde Diesel auch als Gefahrstoff in das Kataster einzutragen?
Antwort:
Die Abführung der Dieselmotoremissionen sollte geregelt sein. .
Hinweis:
Dieselaggregate haben auf Dächern und in Staffelgeschossen nichts zu suchen. In Bauanträgen wird in Hamburg die folgende Passage eingefügt: