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KomNet-Wissensdatenbank

Worauf bezieht sich die krebsverdächtige Einstufung von Dieselkraftstoff?

KomNet Dialog 14766

Stand: 04.04.2019

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Gefährdungen durch Gefahrstoffe > Gefährdungen durch bestimmte Gefahrstoffe

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Frage:

Dieselkraftstoff steht im Verdacht krebserregend zu sein. Diese Angabe findet sich in verschiedenen Informationen (Sicherheitsdatenblatt, Kennzeichnungen an Tankstellen, Betriebsanweisungen usw.). Betrifft die Einstufung nur die Emission beim Verbrennen des Kraftstoffes (also DME) oder auch z.B. der Kontakt der Flüssigkeit mit der Haut usw.?

Antwort:

In der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (pdf) ist Dieselkraftstoff als krebsverdächtig in die Kategorie 2 eingestuft. Diese Einstufung betrifft den Dieselkraftstoff (CAS-Nummer: 68334-30-5 ) selbst.

Deshalb sollte der Kraftstoff auch nicht mit der Haut in Berührung kommen und es sind beim Umgang Schutzhandschuhe zu tragen (siehe auch Gestis-Stoffdatenbank) .


Tätigkeiten oder Verfahren, bei denen Beschäftigte in Bereichen arbeiten, in denen Dieselmotoremissionen - DME freigesetzt werden, werden gemäß TRGS 906 und TRGS 554 Abgase von Dieselmotoren www.baua.de/trgs als krebserzeugend bezeichnet.

Für die kanzerogene Wirkung der Abgase von Dieselmotoren ist der Partikelanteil entscheidend.

Weitere Informationen dazu sind ebenfalls der Gestis-Stoffdatenbank zu entnehmen.