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Welche Anforderungen muss eine Absauganlage in Kfz-Werkstätten erfüllen?

KomNet Dialog 8974

Stand: 11.02.2021

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen > Technische Schutzmaßnahmen (5.)

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Frage:

Welche Anforderungen muss eine Absauganlage in Kfz-Werkstätten erfüllen? Existieren Vorschriften über die Art der Anlage?

Antwort:

Eine umfassende Information zu den Arbeitsschutzmaßnahmen, die in einem KFZ-Betrieb zur Anwendung kommen, erhalten Sie aus den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln. Relevant ist z. B. die DGUV-Information 209-007 "Fahrzeuginstandhaltung" und DGUV-Regel 109-009 "Fahrzeug-Instandhaltung".

Nach Nummer 4.7.1 der DGUV Regel 109-009 "Fahrzeuginstandhaltung" müssen Arbeitsplätze so eingerichtet sein, dass die Atemluft der Versicherten (Beschäftigten) von brennbaren und gesundheitsgefährlichen Gasen, Dämpfen, Stäuben und Rauchen freigehalten wird durch

1. Absaugung im Entstehungsbereich,

2. technische Lüftung,

3. freie (natürliche) Lüftung oder

4. eine Kombination aus vorgenannten Einrichtungen.


Arbeitsräume müssen grundsätzlich den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) entsprechen (Raumtemperaturen, Belichtung, Lüftung, etc.). In umschlossenen Arbeitsräumen muss unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein (Nummer 3.6 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung).

Kriterium für die Auswahl einer geeigneten Lüftung / Absaugung ist, unseres Erachtens, im Wesentlichen die Menge und Art der gelagerten Stoffe, der Tätigkeit (Schleifen, Flexen, etc.) sowie die Aufenthaltsdauer. Weitere Hilfe zur Auslegung von Lüftungsanlagen gibt die DGUV-Regel 109-002 "Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen".

Sollen mit der Absauganlage Dieselmotoremissionen abgesaugt werden sind weitergehende Anforderungen zu erfüllen, die sich u.a. aus der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 554 "Abgase von Dieselmotoren" ergeben.


Umfangreiche Hilfe geben auch die Fachinformationen der BGHM.


Hinweis:

Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten.