Ergebnisse 1 bis 20 von 1544 Treffern
des Anhangs I der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) beschaffen sein muss. In diesem Anhang sind im Wesentlichen die Schutzziele festgelegt. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, kann der Hersteller je nach dem Ergebnis seiner Gefahrenanalyse und unabhängig vom Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 52 auf einzelne Elemente der DGUV Vorschrift 52 zurückgreifen. ...
Stand: 15.08.2019
Dialog: 4601
In § 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird gefordert, dass der Arbeitgeber darauf zu achten hat, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden. Bei der sicheren Verwendung der Arbeitsmittel ist der Anhang 1 zu beachten.Für Krane wird diese Forderung in der DGUV Vorschrift 52 "Krane" konkretisiert. In den §§ 1 ...
Stand: 16.06.2023
Dialog: 21470
Anforderungen an den Kranführer sind in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV-Vorschrift 52 - Krane in § 29 beschrieben und werden in der DGUV Information 209-012 “Kranführer` konkretisiert. (Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk finden Sie unter https://publikationen.dguv.de) Auch für das Führen von Kranen, die nur selten genutzt werden, muss der Kranführer die unter § 29 DGUV Vorschrift 52 ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 1937
Die Anforderungen an den Betrieb von Krananlagen ergeben sich u. a. aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 52 "Krane". Die Forderung nach einem "Prüfbuch" finden Sie in § 27 der DGUV Vorschrift 52. Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ergebnisse der Prüfungen nach §§ 25 und 26 in ein Prüfbuch eingetragen werden.(2 ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 42603
Bei Wand- und Säulenschwenkkranen ist die statische Grundlage anders. Hier bezieht sich die Angabe der Last bzw. Tragfähigkeit auf die maximale Belastung an der Auslegerspitze. Diese Lastträger sind fest mit dem Gebäude verbunden und haben somit eine andere Standfestigkeit.Nach § 5 DGUV Vorschrift 52 "Krane" müssen an jedem Kran dauerhaft und leicht erkennbar die Angaben über die höchstzulässigen ...
Stand: 13.03.2020
Dialog: 11409
Ja, es ist ein Krankontrollbuch für den LKW-Ladekran zu führen.In den Begriffsbestimmungen des § 2 der DGUV Vorschrift 52 "Krane" ist u. a. folgendes nachzulesen:"(1) Krane im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Hebezeuge, die Lasten mit einem Tragmittel heben und zusätzlich in eine oder mehrere Richtungen bewegen können.(2) LKW-Ladekrane im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 42894
Der Begriff schwebende Last wird in den heutigen Arbeitsschutznormen nicht (mehr) verwendet. In der Betriebssicherheitsverordnung Anhang 1 Nr. 2 Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten werden die Begriffe Lasten und hängende Lasten verwendet. Die Begriffe Last / Lasten werden auch in der DGUV Vorschrift 52 "Krane", verwendet. Die Begriffe Last / Lasten ...
Stand: 12.03.2021
Dialog: 42316
Ein Kran, der von Beschäftigten bei der Arbeit genutzt wird, ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach § 6 (1) hat der Arbeitgeber darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden ohne sich oder andere Personen zu gefährden. In § 29 der DGUV Vorschrift 52 "Krane", wird diese Forderung konkretisiert:Der Unternehmer ...
Stand: 10.02.2025
Dialog: 24201
Als Laufstege dürfen auf Kränen nur Einrichtungen genutzt werden, die dafür vorgesehen und entsprechend abgesichert sind.In der DGUV Vorschrift 52 "Krane" wird dazu unter § 10 ausgeführt, dass für Wartungs- und Reparaturarbeiten an maschinellen und elektrischen Einrichtungen, die nicht vom Boden aus durchgeführt werden können, Arbeitsstände oder -bühnen vorhanden sein müssen, die gefahrlos ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 14864
Zu Frage 1:Ja, die DGUV Vorschrift 52 "Krane" schließt diese aus. Siehe hierzu § 1 Absatz 2:"Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht für1. Hebeeinrichtungen, die integrierter Bestandteil von Maschinen oder maschinellen Einrichtungen sind und die ausschließlich zu deren Beschickung dienen,"Zu Frage 2:In der Begründung zur neuen Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- lässt sich zu Anhang 3 ...
Stand: 05.01.2021
Dialog: 27799
zum Heben von Lasten".Weiterhin ist die DGUV Vorschrift 52 "Krane" zu beachten. Hier ist in § 1 Absatz 1 Geltungsbereich nachzulesen, dass diese Unfallverhütungsvorschrift für Krane einschließlich ihrer Tragkonstruktion und Ausrüstung gilt.Nach §1 Absatz 2 gilt diese Unfallverhütungsvorschrift nicht für1. Hebeeinrichtungen, die integrierter Bestandteil von Maschinen oder maschinellen Einrichtungen ...
Stand: 09.01.2020
Dialog: 42997
/ Zerstörung des Motors oder der Zuleitung führen könnten.- Sollte das Anheben der Überlast nicht zu einer Beschädigung des Krans führen, steht das nächste Problem beim Absetzen der Last an. Es ist davon auszugehen, daß die Bremse für diese Last nicht ausgelegt ist und die Last nicht sicher angehalten werden kann.Rechtlich ist die Situation eindeutig. Die DGUV Vorschrift 52 "Krane", sagt das Folgende ...
Stand: 19.01.2021
Dialog: 8556
Die Fahrzeugladekrane sind Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie Krane im Sinne der DGUV Vorschrift 52 "Krane". Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden (§ 6 Absatz 1 BetrSichV). Weitere Anforderungen finden sich in Anhang 1 BetrSichV unter der Nummer 2 ...
Stand: 22.12.2019
Dialog: 42986
Die Fahrzeugladekrane sind Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie Krane im Sinne der DGUV Vorschrift 52 "Krane". Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden (§ 6 Absatz 1 BetrSichV). Weitere Anforderungen finden sich in Anhang 1 BetrSichV unter der Nummer 2 ...
Stand: 31.10.2019
Dialog: 4400
zum Heben von Lasten genannt. Eine schriftliche Beauftragung fordert die BetrSichV nicht.Laut § 29 der DGUV Vorschrift 52 „Krane“ muss ein Kranführer beauftragt werden. Bei ortsveränderlichen kraftbetriebenen Kranen muss diese Beauftragung schriftlich erfolgen. Der Unternehmer darf als Kranführer nur beauftragen, wer1. das 18. Lebensjahr vollendet hat,2. körperlich und geistig geeignet ist,3. im Führen ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 6655
Gemäß der DGUV Vorschrift 52 "Krane" hat der Kranführer u. a. dafür zu sorgen, dass bei Turmdrehkranen und Auslegerkranen, bei denen aus Gründen der Standsicherheit der Ausleger sich in den Wind drehen muss, vor dem Verlassen des Steuerstandes Lasten, Anschlag- oder Lastaufnahmemittel ausgehängt werden und der Lasthaken hochgezogen wird (§ 30 Abs. 6 Nr.2). Als Beispiele für Lasten ...
Stand: 05.03.2020
Dialog: 5267
Bezüglich der Unterweisung von Kranführern ist der § 29 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 52 "Krane" maßgeblich. Dieser schreibt vor, dass der Unternehmer nur Personen mit dem Führen von Kranen beauftragen darf, die unter anderem "im Führen des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben". Es ist nicht festgelegt, wer die Unterweisung durchführen muss. Soweit fachlich ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 3563
Eine Regelung zu der Frage, die analog angewendet werden kann, findet sich unter § 30 Abs. 6 Nr. 2 der DGUV Vorschrift 52 "Krane": "Der Kranführer hat dafür zu sorgen, dass 1. dem Wind ausgesetzte Krane nicht über die vom Kranhersteller festgelegten Grenzen hinaus betrieben werden sowie rechtzeitig spätestens bei Erreichen der für den Kran kritischen Windgeschwindigkeit und bei Arbeitsschluss ...
Stand: 16.09.2020
Dialog: 7568
Anforderungen an den Kranführer sind unter § 29 der DGUV Vorschrift 52 "Krane" beschrieben und werden in der DGUV Information 209-012 "Kranführer" näher erläutert.Verantwortlich für die Auswahl und Unterweisung der Kranführer ist letztlich der Arbeitgeber, der den Kranführer mit dem Führen des Kranes beauftragt. Er hat sich davon zu überzeugen, dass der Kranführer die notwendigen Anforderungen ...
Stand: 02.04.2020
Dialog: 3645
In der DGUV Information 209-012 "Kranführer" ist hierzu unter der Nummer 5.1 "Transportarbeit ohne Anschläger" Folgendes nachzulesen:"Solange eine Last am Kran hängt, muss der Kranführer die Steuereinrichtung im Handbereich behalten, um jederzeit korrigierend eingreifen zu können. Dies bedeutet, dass er die Steuereinrichtung zwar loslassen, sich aber nicht von ihr entfernen darf. Ausgenommen ...
Stand: 02.05.2022
Dialog: 43619