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Wie ist die Definition des Handbereiches im Kranbetrieb?
KomNet Dialog 43619
Stand: 02.05.2022
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (8.5) > Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
Frage:
Definition Handbereich Kran: Gem. § 30 (11) DGUV Vorschrift 52 ist gefordert, dass der Kranführer die Steuereinrichtung im Handbereich behalten muss, solange eine Last am Kran hängt. Wie ist die Definition dieses Handbereiches? Darf der Kranführer die Steuereinrichtung loslassen, muss aber dabei stehen bleiben um jederzeit eingreifen zu können - oder darf er sie nicht loslassen?
Antwort:
In der DGUV Information 209-012 "Kranführer" ist hierzu unter der Nummer 5.1 "Transportarbeit ohne Anschläger" Folgendes nachzulesen:
"Solange eine Last am Kran hängt, muss der Kranführer die Steuereinrichtung im Handbereich behalten, um jederzeit korrigierend eingreifen zu können. Dies bedeutet, dass er die Steuereinrichtung zwar loslassen, sich aber nicht von ihr entfernen darf. Ausgenommen hiervon sind lediglich Abschleppkrane und programmgesteuerte Krane."