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Darf eine Last mehrere Tage im Lasthaken verbleiben, bis ein weiterer Einbau erfolgt?

KomNet Dialog 7568

Stand: 16.09.2020

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Gefährdungen durch Arbeitsmittel und Einrichtungen

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Frage:

Im Rahmen von Montagearbeiten auf einer Baustelle muss ein Schalldämpfer mit 4,5 to Gewicht montiert werden. Im Moment hängt dieser Schalldämpfer an vier Kettenzügen an einer Stahlbaubühne in ca. 3 m Höhe, bis von Kundenseite das O.K. zum Einbau kommt. Dies kann aber noch mehrere Tage oder auch Wochen dauern. Kann bzw. darf dieser Schalldämpfer so lange dort `hängenbleiben`?

Antwort:

Eine Regelung zu der Frage, die analog angewendet werden kann, findet sich unter § 30 Abs. 6 Nr. 2 der DGUV Vorschrift 52 "Krane": 

"Der Kranführer hat dafür zu sorgen, dass

1. dem Wind ausgesetzte Krane nicht über die vom Kranhersteller festgelegten Grenzen hinaus betrieben werden sowie rechtzeitig spätestens bei Erreichen der für den Kran kritischen Windgeschwindigkeit und bei Arbeitsschluss durch die Windsicherung festgelegt werden,

2. bei Turmdrehkranen und bei Auslegerkranen, bei denen aus Gründen der Standsicherheit der Ausleger sich in den Wind drehen muss, vor dem Verlassen des Steuerstandes Lasten, Anschlag- oder Lastaufnahmemittel ausgehängt und der Lasthaken hochgezogen, die Drehwerksbremse gelöst, bei Katzauslegern die Katze in Ruhestellung und bei Nadelauslegern der Ausleger in die weiteste Stellung gebracht wird. Besteht die Gefahr, dass der Ausleger vom Wind gegen Hindernisse getrieben wird, hat der Kranführer die Maßnahmen durchzuführen, die vom Unternehmer jeweils festgelegt worden sind. "


In den Durchführungsanweisungen der DGUV Vorschrift 52 heißt es dazu: Lasten sind z.B. Kreissägen, Leitern, Werkzeugkisten.

Die Gefährdungsbeurteilung, die der Arbeitgeber mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit zu erstellen hat, wird daher höchstwahrscheinlich zum Ergebnis haben, dass die in der Frage beschriebene Last keinesfalls im Haken hängen bleiben darf, sondern grundsätzlich abzusetzen ist. Dies kann man ebenfalls auf die Stahlbaubühne mit den Kettenzügen beziehen. Außerdem ist während des Zeitraums, in dem die Last angeschlagen ist zu gewährleisten, dass sich keine Personen unter dieser Last aufhalten können.