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Worauf bezieht sich die Angabe der Tragfähigkeit bei Wandschwenkkranen bzw. Säulenschwenkkranen?

KomNet Dialog 11409

Stand: 13.03.2020

Kategorie: Sichere Produkte > Beschaffenheit von Arbeitsmitteln / Einrichtungen > Allgemeine Beschaffenheitsanforderungen

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Frage:

Viele Hersteller von Kranen (allgemein LKW-Krane, Auto-Krane, Baustellen-Gittermastkrane usw.) geben technische Daten zur Belastung an. Dabei wird üblicherweise die Maximallast genannt, für die der Kran konstruiert wurde. Das reduziert sich aber sehr drastisch bei zunehmender Entfernung vom Schwenkpunkt bzw. von der Abstützung des Krans. An den Lastendiagrammen kann man gut ablesen, welche Last in welcher Entfernung vom Schwenkpunkt angeschlagen werden darf. Bei Wandschwenkkranen bzw. Säulenschwenkkranen konnte ich ein vergleichbares Lastendiagramm nicht finden. Für diese speziellen Krane gibt es nur eine Angabe zur Last bzw. Tragfähigkeit. Worauf bezieht sich diese Angabe der Tragfähigkeit? Bezieht sich diese Angabe auf die Tragfähigkeit der Stahlkonstruktion an der äußersten Auslegerspitze oder auf die Maximallast des Katzhubwerkes?

Antwort:

Bei Wand- und Säulenschwenkkranen ist die statische Grundlage anders. Hier bezieht sich die Angabe der Last bzw. Tragfähigkeit auf die maximale Belastung an der Auslegerspitze. Diese Lastträger sind fest mit dem Gebäude verbunden und haben somit eine andere Standfestigkeit.


Nach § 5 DGUV Vorschrift 52 "Krane" müssen an jedem Kran dauerhaft und leicht erkennbar die Angaben über die höchstzulässigen Belastungen (Tragfähigkeit) angebracht sein.

Diese Forderung ist gemäß Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 52 z. B. erfüllt, "wenn

a) (...)

c) bei Auslegerkranen mit

1. starren Auslegern und solchen, bei denen die höchstzulässige Belastung auf die bei größter Ausladung begrenzt ist, die höchstzulässige Belastung angegeben ist,

2. (...)".