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Im Arbeitsschutz sind unter Unternehmerpflichten diejenigen Pflichten zu verstehen, die der Arbeitgeber durch die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben zu erfüllen hat. Dies können u. a. die Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung der Mitarbeiter, Bereitstellung geeigneter PSA (persönliche Schutzausrüstung) oder auch Schaffung einer geeigneten Organisation sein.Im § 13 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 26.03.2016
Dialog: 23440
, das derjenige, der für das Unternehmen unterzeichnet, Unternehmerpflichten übernimmt. Hierzu gehört auch die fahrpersonal- und strafrechtliche Verantwortung für die Unterschrift. Das wiederum bedeutet, dass es sich bei einer beauftragten Person nur um jemanden handeln kann, dem der Unternehmer mit entsprechenden Vollmachten ausgestattet hat, die die beauftragte Person berechtigen, im Rahmen der Beauftragung ...
Stand: 29.03.2016
Dialog: 26257
"Nach § 13 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach dem ArbSchG in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Eine ähnliche Regelung gibt es auch in der DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention". Im zunehmenden Maße wächst das Erfordernis, dass Arbeitsschutzmaßnahm ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17048
Umfangreiche Informationen bietet die A006 "Verantwortung im Arbeitsschutz - Rechtspflichten, Rechtsfolgen, Rechtsgrundlagen" der BG RCI.Unter der Nummer 2.1.3 "Delegation von Unternehmerpflichten (Pflichtenübertragung)" wird u. a. ausgeführt:"...Verantwortung zu tragen setzt die Möglichkeit voraus, sicherheitswidrige Zustände und vorschriftswidriges Verhalten selbst durch geeignete Maßnahmen ...
Stand: 29.09.2022
Dialog: 43607
Grundsätzlich steht es dem Unternehmer frei, wen er mit der Übernahme von unternehmerischen Pflichten betraut. In Bezug auf den betrieblichen Arbeitsschutz sind hier allerdings Grenzen gesetzt. Geregelt ist dies im § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bzw. im § 13 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Diese DGUV-Vorschrift wird durch die DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävent ...
Stand: 13.11.2020
Dialog: 29882
zu unterzeichnen. Eine Ausfertigung der Beauftragung ist ihm auszuhändigen.In der DGUV Regel 100-001 ist unter Nummer 2.12 folgendes zur Form und Inhalt der Pflichtenübertragung nachzulesen:"Die Pflichtenübertragung bedarf der Schriftform (siehe nachstehendes Muster für die Übertragung von Unternehmerpflichten); dieses ist den vorgesehenen Aufgaben des Verpflichteten so anzupassen, dass die Aufgabenverteilung ...
Stand: 15.01.2021
Dialog: 43165
Es ist das Ziel des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG, dass der Arbeitgeber von den zu bestellenden Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten beraten wird. Deshalb kann sich der Arbeitgeber nicht selbst zur Sicherheitsfachkraft bestellen. Das, was für den Arbeitgeber gilt, trifft auch für die sonstigen Führungskräfte bis zum Leiter des Betriebes zu, denen die Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzt ...
Stand: 20.09.2023
Dialog: 4768
Eine Übertragung von Unternehmerpflichten ist unter bestimmten Bedingungen auch auf ehrenamtlich tätige Personen möglich.In der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" sind alle Arbeitgeber und Versicherte angesprochen. Dies schließt die ehrenamtlichen Beschäftigten mit ein. Die Pflichtenübertragung ist im § 13 der DGUV Vorschrift 1 und unter Nr. 2.12 der DGUV-Regel 100-001 beschrieben ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 42308
Aus einer Übertragung von Arbeitgeberpflichten beim betrieblichen Arbeitsschutz ergeben sich für den Verpflichteten die gleichen Konsequenzen wie für den Arbeitgeber. Hinsichtlich der Haftung bei Arbeitsunfällen/Berufskrankheiten/Wegeunfällen greift die gesetzliche Unfallversicherung (vgl. §§ 104ff. SGB VII).Das Sozialgesetzbuches VII (Gesetzliche Unfallversicherung) regelt im 4. Kapitel die Haftu ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 4617
sie aus:"Die Bestellung einer Person zur Koordinierung von Arbeiten wirkt wie eine Übertragung der Unternehmerpflichten. Sie ist daher unverzüglich schriftlich zu bestätigen."und weiter:"Der Koordinator mit seiner besonderen Funktion muss rechtzeitig allen Beteiligten bekannt gemacht werden. Gegenüber den Auftragnehmern wird diese Aufgabe zweckmäßigerweise bereits in der Form eines Zusatzes im Auftragsschreiben ...
Stand: 02.07.2024
Dialog: 17092
Grundsätzlich macht der § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) erst einmal keine Vorgaben hinsichtlich der Einhaltung von Hierarchiestufen bei der Pflichtenübertragung, sondern stellt als einzige Bedingungen die Zuverlässigkeit und Fachkunde heraus. Diese beiden Punkte sind somit für eine wirksame Pflichtenübertragung zwingende Voraussetzungen.Die Zuverlässigkeit betrifft hier die persönliche E ...
Stand: 21.09.2023
Dialog: 43820
. Auch er hat grundsätzlich beratende Funktion. Zusätzlich nimmt er neben der Überwachung von Arbeitgeber- und Unternehmerpflichten, der Überprüfung der Anwendung bestimmten Arbeitsverfahren u. a. die vom Gesetzgeber als besonders wichtig erachtete Funktion des "Koordinierens" zwischen den am Bauvorhaben Beteiligten wahr. ...
Stand: 06.03.2013
Dialog: 18081
müssen Ersthelfer regelmäßig fortgebildet werden und die Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe von der Berufsgenossenschaft ermächtigt sein. Die Voraussetzungen für die Ermächtigung sind unter der Anlage 2 der DGUV Vorschrift 1 aufgeführt.In der DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb" ist hierzu unter Nummer 6.1 Unternehmerpflicht nachzulesen:"Eine entsprechende regelmäßige ...
Stand: 19.08.2024
Dialog: 2499
Auf der Seite der BG Bau ist nachzulesen, dass bei Arbeiten außer einem selbst und dem Ehe- bzw. Lebenspartner oder den von Ihnen beauftragten Firmen weitere Personen beim Bau mitarbeiten man per Gesetz verpflichtet ist, die Helferinnen und Helfer bei der BG BAU anzumelden. Dies gilt unabhängig davon, ob diese gegen Bezahlung oder unentgeltlich arbeiten.Zu diesen Hilfskräften gehören auch mithelfe ...
Stand: 27.02.2025
Dialog: 14184
wahrnimmt, sorgfältig auswählt und die entsprechenden Handlungsmittel (Weisungsbefugnisse und finanzielle Mittel) einräumt bzw. zur Verfügung stellt, damit die Möglichkeit zur unmittelbaren Einflussnahme oder Gestaltung im Arbeitsschutz möglich ist. Die Übertragung der Unternehmerpflichten hat schriftlich zu erfolgen. D. h. eine Pflichtenübertragung ist möglich und ausreichend, wenn der beauftragten ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15650
, entspricht unserer Einschätzung nach nicht den Vorgaben des OWiG. Siehe hierzu auch die Informationen der DGUV Information 211-001 (bisher: BGI 508) "Übertragung von Unternehmerpflichten". Der Bußgeldkatalog aus dem Gefahrgutrecht findet sich in Anlage 7 der RSEB. Hinweis: Ihre Anfrage betrifft zum Teil auch rechtliche Belange. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hierzu keine Aussage treffen ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 24445
Gemäß § 5 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen. Das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung ist Aufgabe des Arbeitgebers. Im Rahmen der Übertragung von Unternehmerpflichten kann er diese Aufgabe delegieren. Die Übertragung muss schriftlich erfolgen. Die Verantwortlichkeit ...
Stand: 28.09.2022
Dialog: 25612
die Unternehmerpflichten."Nach § 7 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 1 darf der Unternehmer Versicherte (hier die Elektrofachkraft), die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht beschäftigen.Im Ergebnis muss der Arbeitgeber -bei offensichtlich nachweisbarer mangelhafter Ausführung- die Arbeiten untersagen und die Anlage bis zur Herstellung ...
Stand: 03.09.2020
Dialog: 11333
über die Beschäftigten hinaus auch im Hinblick auf alle anderen Versichertengruppen zu Unternehmerpflichten. Auf diese Weise wird vermieden, in einer Vielzahl von UVVen dem staatlichen Recht möglicherweise nahezu identische Regelungen für die übrigen Versichertengruppen (über die „Beschäftigten“ hinaus) treffen zu müssen. Ziel dieser generellen Anwendung staatlichen Rechts ist letztendlich, Regelungslücken ...
Stand: 05.10.2023
Dialog: 42541
werden die sich aus staatlichem Arbeitsschutzrecht ergebenden Pflichten über die Beschäftigten hinaus auch im Hinblick auf alle anderen Versichertengruppen zu Unternehmerpflichten. Auf diese Weise wird vermieden, in einer Vielzahl von UVVen dem staatlichen Recht möglicherweise nahezu identische Regelungen für die übrigen Versichertengruppen (über die „Beschäftigten" hinaus) treffen zu müssen. Ziel dieser generellen Anwendung ...
Stand: 18.08.2020
Dialog: 43255