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Muss sich die Übertragung von Unternehmerpflichten auf das Arbeitssicherheitsgesetz oder das Arbeitsschutzgesetz beziehen?

KomNet Dialog 23440

Stand: 26.03.2016

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Verantwortlichkeit, Delegation von Verantwortung

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Frage:

Unser Unternehmen besteht aus mehreren Betriebsteilen, für die jeweils ein "Leiter des Betriebes" schriftlich bestellt ist. Die Übertragung dieser Unternehmerpflichten bezieht sich im Bestellschreiben auf das Arbeitssicherheitsgesetz. Meiner Auffassung nach muss sich die Bestellung auf das Arbeitsschutzgesetz § 13 Abs. 4 "Verantwortliche Personen" beziehen.

Antwort:

Im Arbeitsschutz sind unter Unternehmerpflichten diejenigen Pflichten zu verstehen, die der Arbeitgeber durch die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben zu erfüllen hat. Dies können u. a. die Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung der Mitarbeiter, Bereitstellung geeigneter PSA (persönliche Schutzausrüstung) oder auch Schaffung einer geeigneten Organisation sein.


Im § 13 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG ist aufgeführt, wer neben dem Arbeitgeber für die Erfüllung dieser Pflichten verantwortlich ist:

"1. sein gesetzlicher Vertreter,

2. das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person,

3. der vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft,

4. Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes beauftragt sind, im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse,

5. sonstige nach Absatz 2 oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung oder nach einer Unfallverhütungsvorschrift verpflichtete Personen im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse."


Die Unternehmerpflichten können bis zu einem gewissen Umfang auf Beschäftigte des Unternehmens übertragen werden. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind

§ 9 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten -OWiG

§ 13 Abs. 2 ArbSchG und

§ 13 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention".


Weitere Informationen zur Delegation von Unternehmerpflichten finden Sie in der Broschüre "Verantwortung im Arbeitsschutz (A006)" der BG RCI und in der DGUV Information 211-001 "Übertragung von Unternehmerpflichten".


Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk (DGUV Vorschriften, Informationen etc.) finden Sie unter www.dguv.de/publikationen


Hinweis:

Das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit - ASiG regelt die Bestellung, die Aufgaben und die Anforderungen an Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie deren Einbindung in die Betriebsorganisation.