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Kann das Unternehmen mich als Fahrer dazu bestimmen, die Bescheinigung über arbeitsfreie Tage auszufüllen?

KomNet Dialog 26257

Stand: 29.03.2016

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Sonstige Fragen (8.6.7)

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Frage:

Kann das Unternehmen mich als Fahrer dazu bestimmen, die Bescheinigung über arbeitsfreie Tage auszufüllen?

Antwort:

Unter https://www.bag.bund.de/DE/Service/FragenAntwortenFAQ/fragenantwortenfaq_node.html ist erläutert, dass die Bescheinigung

  1. vom Unternehmer, der nicht zugleich Fahrer ist, oder einer von ihm beauftragten Person (diese darf nicht der Fahrer sein) und
  2. vom Fahrer

zu unterzeichnen ist.

Auf dem Formblatt werden also zwei Unterschriften gefordert,

1. für das Unternehmen

2. des Fahrers

Das bedeutet, das derjenige, der für das Unternehmen unterzeichnet, Unternehmerpflichten übernimmt. Hierzu gehört auch die fahrpersonal- und strafrechtliche Verantwortung für die Unterschrift.  Das wiederum bedeutet, dass es sich bei einer beauftragten Person nur um jemanden handeln kann, dem der Unternehmer mit entsprechenden Vollmachten ausgestattet hat, die die beauftragte Person berechtigen, im Rahmen der Beauftragung Maßnahmen zu treffen und Einsicht in die Personalakte des Fahrers zu nehmen. Eine solche Beauftragung für die Übernahme von Unternehmerpflichten wird auf Fahrer nicht zutreffen.

Wer in einem Betrieb mit fahrpersonalrechtlichen Unternehmerpflichten beauftragt werden darf, sollte im Zweifelsfall mit der vor Ort für das Fahrpersonalrecht zuständigen Behörde geklärt werden.

Auf die Informationen unter www.bag.bund.de weisen wir ebenfalls hin.