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Die Risikobeurteilung für die stationäre Bandschleifmaschine ist vom Hersteller nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Norm DIN EN ISO 12100 durchzuführen sowie der erforderliche Performance Level nach der Norm DIN EN ISO 13849-1 zu bestimmen. Die Schutzmaßnahmen sind nach der Rangfolge des Drei-Stufen-Verfahrens umsetzen.Im Rahmen der Risikobeurteilung ist festzulegen, ob ...
Stand: 18.04.2023
Dialog: 43004
der Bedienungsanleitung. Vorhersehbare Fehler bei der Installation, die zu Gefahren führen können, sind in der Bedienungsanleitung zu beschreiben, damit sich der Verwender gegen mögliche Gefahren schützen kann. Die Risikobeurteilung zu "fehlerhafter Installation" ist Bestandteil der technischen Dokumentation. ...
Stand: 05.12.2023
Dialog: 43836
sind und deshalb ein Konformitätsbewertungsverfahren nach Artikel 12 Absätze 3 oder 4 erforderlich ist.Bezüglich der notwendigen sicherheitstechnischen Anforderungen ist eine Risikobeurteilung (siehe Anhang I Maschinenrichtlinie 2006/42/EG "Allgemeine Grundsätze") unter Berücksichtigung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen des Anhangs I Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durchzuführen. Die erforderlichen Maßnahmen ...
Stand: 27.03.2023
Dialog: 17992
, dass die Einzelmaschinen keine „Gesamtheit von Maschinen“ i. S. der MRL sind. Die so in Verbindung stehenden Maschinen können somit als Einzelmaschinen betrachtet werden.Die im Ergebnis Ihrer Risikobeurteilung (Schnittstellenbetrachtung zwischen den einzelnen Maschinen) auftretenden Gefährdungen müssen als gering betrachtet worden sein. Die ggf. auftretenden Gefährdungen können durch einfache technische ...
Stand: 28.06.2014
Dialog: 21438
Schutzmaßnahmen sind hierfür nicht ausreichend oder geeignet. Bei veränderten Maschinen nach Fallgestaltung 1 oder 2 sind zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht erforderlich. Veränderte Maschinen nach Fallgestaltung 3 sind dagegen durch eine Risikobeurteilung systematisch hinsichtlich der Frage, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt, weiter zu untersuchen. Schlussfolgerung: Veränderungen an einer Maschine ...
Stand: 26.09.2017
Dialog: 30318
, die über eine Steckverbindung angeschlossen sind, genügt die Trennung der Steckverbindung, sofern das Bedienungspersonal die permanente Trennung der Steckverbindung von jeder Zugangsstelle aus überwachen kann." Zu beachten ist, dass die Anforderung für alle Betriebszustände, z. B. auch für Reinigung, Wartung, Reparatur, gilt. Der Hersteller muss im Rahmen seiner Risikobeurteilung Maßnahmen festlegen, wie z. B. eine Reparatur ...
Stand: 30.01.2014
Dialog: 20259
der Unternehmer die mit der Alleinarbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und die Arbeitsbedingungen zu beurteilen. Auf Grund der Beurteilung sind geeignete Maßnahmen vorzusehen und nach § 6 ArbSchG zu dokumentieren.Nach der Gefährdungsermittlung ist es erforderlich, für den Einzelarbeitsplatz eine gesonderte Risikobeurteilung durchzuführen. Eine ausführliche Hilfestellung hierzu finden Sie im Kapitel ...
Stand: 30.04.2019
Dialog: 5826
oder jede Maschine für sich betrachtet werden kann. Dazu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein "Interpretationspapier: Gesamtheit von Maschinen nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" herausgegeben Durch eine Risikobeurteilung ist daher zu untersuchen, wie tiefgreifend die sicherheitstechnische und steuerungstechnische Verknüpfung der Einzelmaschinen vorgenommen wird. Bei einer tiefgreifenden ...
Stand: 28.10.2014
Dialog: 22165
Ja, das Nachrüsten eines Anschlagpunktes für Sicherheitsgeschirr ist erlaubt bzw. nach den heutigen sicherheitstechnischen Vorschriften sogar zwingend erforderlich. Die Änderung der Maschine darf auch vom Betreiber, der nicht Hersteller der Maschine ist, durchgeführt werden, wenn er über die notwendige Fachkenntnis verfügt. Dies bedeutet, dass im Rahmen einer Risikobeurteilung ...
Stand: 19.01.2017
Dialog: 28296
durchzuführenden Risikobeurteilung müssen Sie zur Sicherstellung, dass die Maschine den grundlegenden Sicherheitsanforderungen genügt, festlegen, welchen Anforderungen die von Ihnen zur Herstellung der (Gesamt-)Maschine beschafften Komponenten und Maschinen (Teilmaschinen) genügen müssen. U. a. wird beim Einsatz von sicherheitsrelevanten Steuerungen, hierzu gehört, welcher Perfomance Level (PL) nach DIN EN ISO ...
Stand: 09.04.2014
Dialog: 20858
keine speziellen Anforderungen zur Erstellung einer technischen Dokumentation oder einer Risikobeurteilung, wie dies z. B. in der Maschinenrichtlinie gefordert wird. Es sind auch keine Anforderungen enthalten, auf welche Art die o. a. Beurteilung zur Sicherheit eines Produktes zu erstellen oder zu dokumentieren ist. Es steht demnach dem Hersteller frei, auf welche Weise er diese Beurteilung vornimmt ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 17836
: Anmerkungen zu Anhang I Nummer 1.3.2." Für die Maschine muss eine Risikobeurteilung durch den Hersteller/Eigenhersteller, z. B. auf Basis der DIN EN ISO 12100, erstellt werden. Für die ermittelten Gefährdungen sind dann auf Basis des Anhang I der RL entsprechende Schutzmaßnahmen zu wählen, so dass beispielsweise Quetschgefahren oder Gefahren ausgehend von druckführenden Teilen durch technische Maßnahmen ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 24447
Die Frage lässt sich anhand der gemachten Angaben nicht eindeutig beantworten.Gemäß Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - gilt:Jede Änderung einer Maschine muss im Rahmen einer Risikobeurteilung untersucht werden. Zeigt das Ergebnis, dass neue/zusätzliche Gefährdungen zu erwarten sind, die mit einem erheblichen Risiko verbunden sind, liegt eine wesentliche Veränderung vor. Dies gilt ...
Stand: 26.04.2013
Dialog: 18400
Entsprechend § 3 Abs. 2 der Maschinenverordnung (9. ProdSV) muss der Hersteller sicherstellen, dass die im Anhang VII Teil A der Richtlinie 2006/42/EG genannten technischen Unterlagen verfügbar sind. Bestandteil dieser Unterlagen sind auch die Risikobeurteilungen. Eine Verpflichtung zur Herausgabe dieser Unterlagen an den künftigen Maschinenbetreiber besteht nicht. Diese Unterlagen sind lediglich ...
Stand: 30.10.2013
Dialog: 19679
Ein Roboter mit Einbauerklärung ist eine unvollständige Maschine, bei dem in der Regel noch Sicherheitstechnik fehlt (hier die trennende Schutzeinrichtung), mit der er zur vollständigen Maschine wird. Der Betrieb einer sicherheitstechnisch unvollständigen Maschine (d. h. einer unsicheren Maschine) als Arbeitsmittel ist grundsätzlich verboten. Für die vollständige Maschine muss nach Abschluss der A ...
Stand: 30.05.2016
Dialog: 26697
Wenn Sie eine neue Maschine unter Verwendung von alten Teilen bauen, dann gilt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ohne Abstriche. Das heißt, es gilt der Stand der Technik anno 2019. Das gilt selbstverständlich auch für den Elektromotor hinsichtlich Niederspannungs-Richtlinie und EMV-Richtlinie. Die Risikobeurteilung und die Konformitätserklärung muss für den gesamten Prüfstand erstellt ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 42812
auf seine sicherheitsrelevante Auswirkung zu untersuchen. Die vorhandene Risikobeurteilung wird somit ergänzt! Weiterhin ist zu prüfen, ob die vorgesehene Veränderung wesentlich im Sinne der MRL ist. Maschinen, die wesentlich verändert wurden, werden wie neue Maschinen behandelt. (siehe hierzu das Interpretationspapier des BMAS zum Thema „Wesentliche Veränderung von Maschinen“). ...
Stand: 07.08.2015
Dialog: 24479
eine Software als Produkt eingestuft werden.Eine Software, die zur Steuerung von Maschinen eingesetzt wird – und Bestandteil dieser Maschine ist – muss im Rahmen der Risikobeurteilung nach der Maschinenverordnung (9.ProdSV) betrachtet werden.Wenn durch die Änderung einer Software sicherheitstechnische bedeutsame Veränderungen an der Maschine vorgenommen werden (= wesentliche Veränderung), dann kann der Softwarehersteller ...
Stand: 14.04.2016
Dialog: 3036
Zunächst ist zu prüfen ist, ob der Ausnahmetatbestand von § 1 Abs. 2 Nr. 8 der 9.ProdSV tatsächlich zutrifft (siehe hierzu auch § 60 des Leitfades zur RL 2006/42/EG). Sollte dies der Fall sein, dann gilt die 9.ProdSV nicht. Konsequenterweise müssen dann die dortigen Anforderungen – die Durchführung bzw. Erstellung einer Risikobeurteilung, das Zusammenstellen der Technischen Unterlagen ...
Stand: 29.08.2018
Dialog: 42419
Wie schon richtig bemerkt worden ist, muss für den Roboter eine Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG und eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes nach Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - durchgeführt werden. In diesen Analysen werden die von dem Roboter/Maschine ausgehenden Gefahren bewertet und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen getroffen. Dabei ist es erst einmal ...
Stand: 19.06.2013
Dialog: 18768