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Was ist bei Konstruktion und Bau einer hydraulischen Presse zu beachten?

KomNet Dialog 17992

Stand: 27.03.2023

Kategorie: Sichere Produkte > Beschaffenheit von Arbeitsmitteln / Einrichtungen > Allgemeine Beschaffenheitsanforderungen

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Frage:

Wir sollen in einem Firmenprojekt eine hydraulische Presse konstruieren und bauen. Diese sollte ein CE-Zeichen erhalten und allen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen. Die MRL 2006/42/EG und die DIN EN ISO 16092-1 sowie DIN EN ISO 16092-3 besitzen wir jetzt schon. Was ist zu beachten?

Antwort:

Pressen sind Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Bei der Herstellung ist ein Konformitätsbewertungsverfahren nach Artikel 12 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durchzuführen (auch bei einer Herstellung für die eigene Verwendung).


Hierbei ist zu beachten, dass Pressen mit Handbeschickung und/oder Handentnahme im Anhang IV Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gelistet sind und deshalb ein Konformitätsbewertungsverfahren nach Artikel 12 Absätze 3 oder 4 erforderlich ist.


Bezüglich der notwendigen sicherheitstechnischen Anforderungen ist eine Risikobeurteilung (siehe Anhang I Maschinenrichtlinie 2006/42/EG "Allgemeine Grundsätze") unter Berücksichtigung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen des Anhangs I Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durchzuführen. Die erforderlichen Maßnahmen sind festzulegen.


Zur Beurteilung der erforderlichen Maßnahmen sind die von der EU-Kommission zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG veröffentlichten harmonisierten Normen heranzuziehen.


Die von Ihnen zitierten Normen DIN EN ISO 16092-1:2018 „Werkzeugmaschinen-Sicherheit - Pressen - Teil 1: Allgemeine Sicherheitsanforderungen“ und DIN EN ISO 16092-3:2018 „Werkzeugmaschinen-Sicherheit - Pressen - Teil 3: Sicherheitsanforderungen für hydraulische Pressen“ sind harmonisierte Typ-C-Normen.


Sofern die Risikobeurteilung ergibt, dass nicht alle bezüglich der auftretenden Gefährdungen zutreffenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen des Anhangs I Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durch Anwendung dieser

Typ-C-Normen vollständig eingehalten werden, müssen Sie andere Lösungen zur Gewährleistung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen wählen. Gehen andere, nicht von den Typ-C-Normen erfasste Gefährdungen von der Presse aus, so ist ein Konformitätsbewertungsverfahren nach Artikel 12 Absatz 4 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durchzuführen (EG-Baumusterprüfverfahren durch eine bei der EU benannten Stelle (siehe NANDO-Datenbank) und interne Fertigungskontrolle oder durch eine benannte Stelle zertifizierte umfassende Qualitätssicherung).