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Was muss ich beim Einbau eines alten Elektromotors in einen neuen Prüfstand beachten?
KomNet Dialog 42812
Stand: 22.08.2019
Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Konformitätserklärung, Einbauerklärung
Frage:
Wir erstellen die CE für einen neuen Prüfstand. Als Antrieb kommt ein 945 kW Motor von 1982 zum Einsatz. Für diesen alten Motor liegt natürlich weder eine CE noch eine Einbauerklärung vor. Muss ich hier einen Nachweis erbringen, dass EMV- und Niederspannungsrichtlinie erfüllt sind? Oder gilt Bestandsschutz und ich muss nur eine Risikoanalyse für den Motor erstellen? Der Prüfstand verbleibt zur Eigennutzung bei uns im Werk.
Antwort:
Wenn Sie eine neue Maschine unter Verwendung von alten Teilen bauen, dann gilt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ohne Abstriche. Das heißt, es gilt der Stand der Technik anno 2019. Das gilt selbstverständlich auch für den Elektromotor hinsichtlich Niederspannungs-Richtlinie und EMV-Richtlinie. Die Risikobeurteilung und die Konformitätserklärung muss für den gesamten Prüfstand erstellt werden. Die gesonderte Konformitätsbewertung des Elektromotors ist weder sinnvoll noch notwendig. Es gibt auch keinen Unterschied zwischen gekauften/verkauften und selbst genutzten Maschinen. Die Maschinen werden in allen Fällen gleich behandelt.
Auch einen "Bestandschutz" gibt es grundsätzlich nicht - weder im Produktrecht ("CE") noch im Arbeitsschutz (BetrSichV). Sie dürfen alte Maschinen grundsätzlich nur dann betreiben, wenn sie auch im Jahr 2019 noch als sicher angesehen werden können. Ansonsten müssen die Maschinen nachgerüstet werden. Wenn die Nachrüstung unwirtschaftlich ist, dann müssen die Maschinen außer Betrieb genommen werden.