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Müssen wir für die Erstellung der Konformitätserklärung für die Maschine prüfen, ob der Kunde die Installation gemäß den geltenden Richtlinien ausgeführt hat?

KomNet Dialog 43836

Stand: 05.12.2023

Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Konformitätserklärung, Einbauerklärung

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Frage:

Wir sind Hersteller von ortsfesten Maschinen. Die elektrische Installation der Maschinen vor Ort und die Verbindung zwischen Maschine und Schaltschrank erfolgt in vielen Fällen durch den Kunden bzw. eine von ihm beauftragte Fachfirma. Müssen wir für die Erstellung der Konformitätserklärung für die Maschine prüfen, ob der Kunde die Installation gemäß den geltenden Richtlinien ausgeführt hat (oder uns dies zumindest bestätigen lassen) oder ist es ausreichend, dass die korrekte Installation in der technischen Dokumentation beschrieben ist?

Antwort:

Die Konformitätserklärung des Herstellers ist auszustellen, bevor das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wird. D.h. bei Abgabe des Produktes an den Kunden muss die Erklärung beigefügt sein.

Es besteht seitens des Herstellers die Pflicht, dass das Produkt bei bestimmungsgemäßer Verwendung - dazu gehört auch die Installation - sicher ist. Die Installation ist ein wichtiger Bestandteil der Bedienungsanleitung. Vorhersehbare Fehler bei der Installation, die zu Gefahren führen können, sind in der Bedienungsanleitung zu beschreiben, damit sich der Verwender gegen mögliche Gefahren schützen kann. Die Risikobeurteilung zu "fehlerhafter Installation" ist Bestandteil der technischen Dokumentation.