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Die elektrisch gesteuerten, versenkbaren Poller (Polleranlage) sind Maschinen i. S. der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie – MRL). Gemäß Art. 2a „Begriffsbestimmungen“ ist eine Maschine eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen ...
Stand: 26.05.2021
Dialog: 11121
Ja, die Maschinenrichtlinie (MRL) ist voll umfänglich anzuwenden. Entsprechend der Beschreibung ist die Prüfeinrichtung eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft (Pneumatik) ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit, miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist (Zylinder ...
Stand: 22.02.2021
Dialog: 43478
a) Der Motorenprüfstand ist eine Maschine oder unvollständige Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und unterliegt auch dieser, da der Motorenprüfstand nicht als Maschine für Forschungszwecke angesehen werden kann.Begründung:Nach der Maschinenrichtlinie (im weiteren MRL) Art. 1 Abs 2 Buchstabe h) sind ausgenommen;"Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut ...
Stand: 19.09.2013
Dialog: 19406
-Richtlinien.In der DGUV-Information wird auf die Definition der BAuA (FAQ Liste) verwiesen. Demnach gilt:Ist die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) auf "Schaltschränke für Maschinen", die gesondert in Verkehr gebracht werden, anzuwenden?„Die MRL nimmt in Artikel 1 Absatz 2 Niederspannungsschaltgeräte und -steuergeräte von ihrem Anwendungsbereich aus, sofern diese der Niederspannungsrichtlinie (NSpRL ...
Stand: 15.02.2023
Dialog: 43496
3-D-Drucker und komplette Bausätze dafür sind Maschinen im Sinne von Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 a) der Maschinenrichtlinie (MRL), denn sie bestehen aus mehreren miteinander verbundenen Teilen, von denen mindestens eines beweglich ist und die für eine bestimmte Funktion zusammengefügt sind. Sie haben ein Antriebssystem, das nicht die unmittelbare menschliche oder tierische Kraft ist.3-D-Drucker ...
Stand: 08.01.2020
Dialog: 42990
Die Schlauchpflegeanlage ist eine Maschine i.S. der Maschinenrichtlinie - MRL und ein Arbeitsmittel i. S. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Wenn die Anlage optimiert werden soll, ist vor dem Umbau im Rahmen einer Risikobeurteilung festzulegen, ob der Umbau die Anlage wesentlich verändert (siehe hierzu das Interpretationspapier des BMAS "Wesentliche Veränderung von Maschinen ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 15823
Nach der Maschinenrichtlinie (im weiteren MRL) Art. 1 Abs 2 Buchstabe h) sind ausgenommen;"Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut wurden und zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien bestimmt sind;"Der Leitfaden der Kommission zur MRL präzisiert diesen Punkt wie folgt:"§ 60 Maschinen für ForschungszweckeDer Ausschluss gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe h wurde ...
Stand: 15.06.2021
Dialog: 43545
In der Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG – MRL) ist geregelt, wie sich unvollständige Maschinen von Maschinen unterscheiden:Eine unvollständige Maschine ist eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich allein aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann. Sie ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder in andere unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen ...
Stand: 11.02.2015
Dialog: 23065
Ja, der von Ihnen beschriebene Materialprüfstand fällt unter die Maschinenrichtlinie - MRL. Dort heißt es u. a. in Artikel 2 "Begriffsbestimmungen": "a) „Maschine" - eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens ...
Stand: 07.08.2015
Dialog: 24479
. der Richtlinie 2006/42/EG - MRL übernehmen Sie aber die Verantwortung für die Sicherheit der gesamten Maschine und damit auch des Zylinders.Sie haben schon bei der Konstruktion der Presse dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung (Allgemeine Grundsätze des Anhang I MRL) vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Im Rahmen ...
Stand: 11.03.2017
Dialog: 18114
Bei dem Handschlagschrauber handelt es sich offensichtlich um ein Gerät, das durch menschliche Kraft (Schlag auf den Schrauber) betrieben wird und eine Feder enthält, die durch ihre innere Spannkraft den Antriebsvierkant wieder in die Ausgangslage verschiebt.Nach unserer Auffassung handelt es sich bei diesem Gerät nicht um eine Maschine im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG - Maschinenrichtlinie MRL ...
Stand: 27.04.2018
Dialog: 25709
Der Betreiber muss ein Konformitätsbewertungsverfahren gem. Maschinenrichtlinie durchführen (einschließlich Anbringen eines CE-Zeichen). Die mitgelieferte Einbauerklärung ist nicht ausreichend.Das Rührwerk (inkl. Steuerung) mit Behälter ist gem. Artikel 2 a) 4. Spiegelstrich "Begriffsbestimmungen" der RL 2006/42 EG, Maschinenrichtlinie- MRL eine Maschine, da sie eine Gesamtheit von Maschinen ...
Stand: 19.02.2018
Dialog: 16657
nach der Maschinenrichtlinie -MRL- die Planung und Durchführung fachgerecht vorzunehmen ist. Eine Dokumentation ist zu erstellen und die Betriebsanleitung zu ergänzen. Diese Maßnahme kann auch durch externe Fachfirmen erfolgen. Eine Betriebserlaubnis für die Hubarbeitsbühne war vor und ist auch nach der Nachrüstung nicht erforderlich. Da die Änderung der Hubarbeitsbühne durch die Nachrüstung mit Anschlagpunkten ...
Stand: 19.01.2017
Dialog: 28296
a) Konformitätserklärung Eine Konformitätserklärung wird nur benötigt, um eine Maschine oder Sicherheitsbauteil erstmalig in der EU im Verkehr zu bringen. (§ 2 Buchstabe h) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EC. Im weiteren als MRL bezeichnet) Die MRL betrachtet eine wesentlich veränderte Maschine als neue Maschine. Derjenige der eine Maschine wesentlich verändert und in Verkehr bringt ...
Stand: 17.10.2017
Dialog: 30525
Nach unserer Auffassung handelt es sich bei den geschilderten Zusatzgewichten nicht um Anbaugeräte, die als "auswechselbare Ausrüstungen" unter die Maschinenrichtlinie - MRL - fallen. Bei einer "auswechselbaren Ausrüstung" gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Artikel 2b) handelt es sich um eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst ...
Stand: 29.10.2014
Dialog: 22173
Das von Ihnen beschriebene Härtemessgerät für Zucker ist eine Maschine i.S. Maschinenrichtlinie. Gemäß Artikel 1 "Anwendungsbereich" i. V. mit Artikel 2 "Begriffsbestimmungen" der MRL bezeichnet der Ausdruck "Maschine" u. A.:eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander ...
Stand: 04.12.2019
Dialog: 11479
Nein, die CE-Kennzeichnungen der Einbauteile werden nicht entfernt.Anforderungen zur CE-Kennzeichnung finden sich in Artikel 16, Anhang I Nummer 1.7.3 und Anhang III der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und im § 7 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG).Danach muss die Gesamtmaschine mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein. Der Hersteller der Maschine teilt dadurch mit, dass die Maschine den gelten ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 42922
Gemäß Artikel 2 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG - MRL ist/sind:h) "Inverkehrbringen" die entgeltliche oder unentgeltliche erstmalige Bereitstellung einer Maschine oder einer unvollständigen Maschine in der Gemeinschaft im Hinblick auf ihren Vertrieb oder ihre Benutzung; i) "Hersteller" jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine ...
Stand: 09.05.2024
Dialog: 16175
Produkte, an denen erhebliche Veränderungen vorgenommen wurden, können als neue Produkte angesehen werden. Sie müssen den Bestimmungen der anwendbaren Richtlinien entsprechen, wenn sie in der Gemeinschaft in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden. Im Bereich der Maschinenrichtlinie - MRL - gilt dies auch bei der Herstellung für den Eigenbedarf. Ob eine Maschine wesentlich verändert ...
Stand: 02.10.2019
Dialog: 22085
„Lockout/Tagout“ (Verriegelung/Kennzeichnung) sind geplante Sicherheitsmaßnahmen zum Abschalten der Energieversorgung von Maschinen und Anlagen bei Reparatur- und Wartungsarbeiten. Hinweise zu diesen Sicherungsmaßnahmen sind in der Maschinenrichtlinie (MRL) zu finden. Artikel 5 "Inverkehrbringen und Inbetriebnahme" MRL: (1) Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss vor dem Inverkehrbringen ...
Stand: 30.01.2014
Dialog: 20259