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Was müssen wir bzgl. eines gebrauchten Hydraulikzylinders beachten, der in eine von uns gefertigte Presse eingebaut werden soll?

KomNet Dialog 18114

Stand: 11.03.2017

Kategorie: Sichere Produkte > Beschaffenheit von Arbeitsmitteln / Einrichtungen > Beschaffenheit `alte` Arbeitsmittel / Nachrüstung

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Frage:

Wir haben einen gebrauchten Hydraulikzylinder von einem Händler gekauft und keinerlei technische Daten erhalten, außer natürlich Maße, die wir selbst ermitteln können. Laut Händler wurde der Zylinder mit 250 bar Betriebsdruck gefahren und soll es bei uns auch. Dieser soll später in einer Presse verbaut werden, die nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu fertigen ist. -Gibt es Richtlinien/ Normen/ BG-Regeln, wie wir Zylinder prüfen müssen? -Sind wir als Hersteller der Maschine verantwortlich für die Sicherheit des Zylinders? -Müssen wir den Zylinder von einer bestimmten Prüfstelle abnehmen lassen (z.B. TÜV) oder müssen wir den Zylinder selber Prüfen und nur ein Protokoll erstellen? -Rechnungen sind ja leider nicht möglich da, wir keine Angaben zum Material haben!

Antwort:


Ihr Hydraulikzylinder (max. Betriebsdruck 250 bar, normales Hydrauliköl (Einstufung nach der Richtlinie 2014/68/EG über Druckgeräte - DGRL)) unterliegt gemäß der Druckgeräteverordnung - 14. ProdSV nicht dieser Vorschrift, wenn er in eine Maschine eingebaut wird. Somit müssen auch nicht die ggf. erforderlichen Prüfungen nach DGRL durchgeführt werden.


Als Hersteller einer Maschine (Presse) i. S. der Richtlinie 2006/42/EG - MRL übernehmen Sie aber die Verantwortung für die Sicherheit der gesamten Maschine und damit auch des Zylinders.


Sie haben schon bei der Konstruktion der Presse dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung (Allgemeine Grundsätze des Anhang I MRL) vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Im Rahmen der Dokumentationspflicht gemäß Anhang VII der MRL ist die Sicherheit des Hydraulikzylinders dann auch nachvollziehbar nachzuweisen.


Wenn über den Hersteller des Hydraulikzylinders keine technischen Unterlagen zu bekommen sind, kann ggf. eine geeignete Prüfstelle die Sicherheit des Zylinders für den vorgesehenen Anwendungsfall bescheinigen.