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Fällt ein Handschlagschrauber unter die Maschinenrichtlinie bzw. Maschinenverordnung?

KomNet Dialog 25709

Stand: 27.04.2016

Kategorie: Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.) > Fragen zur Maschinenverordnung und MaschRL

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Frage:

Fällt ein Handschlagschrauber unter die Maschinenrichtlinie bzw. Maschinenverordnung? Der Handschlagschrauber funktioniert wie folgt: Durch Druck bzw. durch Schlagen auf den Handschlagschrauber wandelt eine Spirale bzw. ein Gewinde die Schlagbewegung in eine Drehbewegung um. Durch die Drehbewegung des Antriebsvierkantes fährt der Kolben im Handschlagschrauber zurück, der Antriebsvierkant schiebt sich in den Handgriff hinein. Die Feder im Inneren des Handschlagschraubers sorgt dafür, dass der Antriebsvierkant nach jedem Schlag in den Ausgangszustand zurückfährt und diesen wieder nach vorne schiebt, so dass dann der nächste Schlag erfolgen kann.

Antwort:

Bei dem Handschlagschrauber handelt es sich offensichtlich um ein Gerät, das durch menschliche Kraft (Schlag auf den Schrauber) betrieben wird und eine Feder enthält, die durch ihre innere Spannkraft den Antriebsvierkant wieder in die Ausgangslage verschiebt.


Nach unserer Auffassung handelt es sich bei diesem Gerät um eine Maschine im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG - MRL, da dieses entsprechend Artikel 2 Buchstabe a) erster Spielstrich nicht durch eigenen Antrieb betrieben wird.


Fazit:

Der Handschlagschrauber wird von der MRL erfasst.