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KomNet-Wissensdatenbank

Fallen 3-D-/SLA-Drucker unter die Maschinenrichtlinie?

KomNet Dialog 42990

Stand: 08.01.2020

Kategorie: Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.) > Fragen zur Maschinenverordnung und MaschRL

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Frage:

Gerne würden wir für die Weiterentwicklung unserer Kompetenzen sog. 3-D-/SLA Drucker einsetzen. Allerdings stoßen wir hier auf massive Probleme, da bisherige Angaben des Herstellers zu den Konformitätserklärungen alle ohne die MRL 2006/42/EG auskommen, Die Hersteller sind der Meinung, dass ihre 3-D-/SLA-Drucker nicht unter die MRL fallen würden, was wir bei näherer Betrachtung merkwürdig finden. Liegt hier ein Verständnisfehler vor? Fallen SLA Drucker nicht unter die MRL?

Antwort:

3-D-Drucker und komplette Bausätze dafür sind Maschinen im Sinne von Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 a) der Maschinenrichtlinie (MRL), denn sie bestehen aus mehreren miteinander verbundenen Teilen, von denen mindestens eines beweglich ist und die für eine bestimmte Funktion zusammengefügt sind. Sie haben ein Antriebssystem, das nicht die unmittelbare menschliche oder tierische Kraft ist.


3-D-Drucker oder vollständige 3-D-Druckbausätze sind auch nicht vom Anwendungsbereich der MRL gemäß Art. 1 Abs. 2 Buchstabe k) MRL als elektrische oder elektronische Erzeugnisse ausgenommen, da sie kein Haushaltsgerät und nicht für den häuslichen Gebrauch bestimmt ist gemäß Art. 1 Abs. 2 k) erster Spiegelstrich und es sich auch nicht um eine gewöhnliche Büromaschine gemäß Art 1 Abs. 2 k) vierter Spiegelstrich MRL handelt.


Weitere ausführliche Informationen zu der Thematik können Sie dem Bericht "3-D-Druck: Praxisgrundlagen zu Produktsicherheit und Rechtsrahmen" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) entnehmen, aus dem auch die obige Antwort stammt.