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Für die von Ihnen genannten Fahrzeuge gelten die gleichen Regelungen wie für Firmenfahrzeuge, da es sich auch bei diesen um Fahrzeuge im Sinne der DGUV Vorschrift 70 handelt. Siehe hierzu auch die Ausführungen der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 70. Hier ist folgendes nachzulesen:"Der Begriff „Fahrzeuge“ umfasst unter anderem– Personenkraftwagen,– Lastkraftwagen,– Speziallastkraftwagen ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 42730
Unter Abschnitt A 1.3 der Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung LV35 wird folgendes ausgeführt: "A 2.6 zu § 2 Abs. 1 „Fahrzeuge als Arbeitsmittel“ Frage: 1. Gehören alle Fahrzeuge, die vom Arbeitgeber bereitgestellt und von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, zu den Arbeitsmitteln? 2. Gilt die BetrSichV für die Verwendung von Arbeitsmitteln auf bzw. in Fahrzeugen (z. B ...
Stand: 07.08.2024
Dialog: 12184
Die von Ihnen angesprochenen Ausnahme ist, wenn Sie die angeführten Bedingungen erfüllen, in der EG VO Nr. 561/2006 Artikel 13 Buchstabe d) zweiter Spiegelstrich genannt:"Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, - (...) - die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 6558
Fahrzeuge, die vom Arbeitgeber bereitgestellt und von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, gehören zu den Arbeitsmitteln im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Für diese Fahrzeuge sind Art, Umfang und Fristen nötiger Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber festzulegen. Dabei sind die in der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" genannten ...
Stand: 06.03.2023
Dialog: 10210
Gemäß § 1 Absatz 1 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) müssen Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung im Straßenverkehr dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 einhalten. Dies gilt gemäß Absatz 2 ...
Stand: 23.06.2014
Dialog: 6464
Der Unternehmer (Arbeitgeber) darf mit dem selbständigen Führen von maschinell angetriebenen Fahrzeugen nur Versicherte (Arbeitnehmer) beschäftigen, die die unter § 35 der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" genannten Voraussetzungen erfüllen und vom Unternehmer zum Führen des Fahrzeuges bestimmt sind.Diese Ausführungen werden mit den Durchführungsanweisungen zu § 35 konkretisiert: "Versicherte ...
Stand: 07.11.2024
Dialog: 1932
Gebrauch gemacht werden, wenn die dort unter den Nr. 1 bis 4 genannten Voraussetzungen vorliegen.Nr. 1 dürfte dann erfüllt sein, wenn die Fahrzeuge für den Straßenverkehr zugelassen sind. Werden die Fahrzeuge bestimmungsgemäß entsprechend den Angaben des Herstellers verwendet, ist auch Nr. 2 erfüllt.Nr. 3 ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu klären:Wo werden die Fahrzeuge eingesetzt?Welche ...
Stand: 28.06.2015
Dialog: 24174
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die Pausen in einem Fahrzeug abzuhalten.Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt -bis auf den dortigen § 5 und 1.3 des Anhangs- nicht für Arbeitsstätten in Transportmitteln, sofern diese im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden. Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eigenverantwortlich ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 4364
In diesen Fällen hat er anstelle eines Schaublattes eine Bescheinigung gemäß § 20 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) mitzuführen. Der Unternehmer ist zur Ausstellung der Bescheinigung verpflichtet, aus der ersichtlich sein muss, dass der Fahrer keine entsprechenden Fahrzeuge oder nur solche gelenkt hat, die nicht nachweispflichtig sind.Grundsätzlich gilt gemäß Fahrpersonalverordnung, dass Fahrer ...
Stand: 21.04.2021
Dialog: 662
nach dieser Fahrt eine Fahrt auf der öffentlichen Straße durchgeführt hat.Sollte der OUT-Betrieb genutzt werden für Fahrtbewegungen, welche dem Lagerpersonal zuzuordnen sind, so sollte der vorherige Fahrer des Fahrzeugs darauf achten, seine Fahrerkarte zuvor aus dem Fahrtenschreiber zu entnehmen und danach die Einstellung "OUT" vornehmen. Beim erneuten Stecken der Fahrerkarte wird der OUT-Betrieb automatisch ...
Stand: 22.07.2018
Dialog: 42366
In beiden Fällen dürfen Sie das Fahrzeug nicht ohne Fahrerkarte fahren!Begründung:"Beförderung im Straßenverkehr"Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 gilt für jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführte Fahrt eines zur Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen Fahrzeugs. (Art. 4 Buchstabe a)Der Fahrer ist darüber hinaus verpflichtet ab dem Zeitpunkt ...
Stand: 27.05.2022
Dialog: 19076
ein Gefahrgut der UN 1072, Klasse 2/1O ADR. Anzuwenden in diesem Fall sind nur die Freistellungen der "begrenzten Mengen" gemäß dem Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR, Beförderungskategorie 3. Werden Versorgungsfahrten bis zu einer Höchstgrenze von 1.000 kg Sauerstoffflaschen durchgeführt, so müssen folgende Vorschriften beachtet werden:a) Bevor die Gasflaschen in das Fahrzeug geladen bzw. befördert ...
Stand: 19.08.2017
Dialog: 3431
Nein. Für den beschriebenen Fall gibt es nur für Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 Artikel 45 Abs. 1 eine Änderung / Ergänzung des Artikels 3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 mit der Ausnahmemöglichkeit für: "Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur Beförderung ...
Stand: 13.11.2015
Dialog: 25265
Grundsätzlich fallen Fahrten zum Gütertransport, bei denen die zulässige Höchstmasse des Fahrzeugs alleine oder mit Anhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt unter die Vorschriften der Fahrpersonalverordnung-FPersV. Bei mehr als 3,5 Tonnen zulässige Höchstmasse ist die VO (EG) Nr. 561/2006 in Verbindung mit der Fahrpersonalverordnung anzuwenden, https ...
Stand: 06.01.2010
Dialog: 9492
- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten."Wenn die Ladung nicht oder nicht richtig gesichert ist, und der Fahrer sein Fahrzeug- selbst beladen hat,- mit beladen hat oder- bei der Beladung anwesend war, und noch vor der Abfahrt in die Ladungssicherung eingreifen kann/ die Ladungssicherung durchführen kann, dann hat er gegen ...
Stand: 27.12.2023
Dialog: 6244
Das bloße Vorhandensein einer Anhängerkupplung löst keine Verpflichtung zum Einbau eines Fahrtenschreibers aus. Maßgeblich hierfür ist die zulässige Höchstmaße (zHM) des Fahrzeuges oder der Fahrzeugkombination. Danach ist vorbehaltlich eines möglichen Ausnahmetatbestandes bei Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen von mehr als 3,5t zHM der Einbau eines Fahrtenschreiber verpflichtend.Ausgenommen ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 43907
Für Fahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse gelten die in der Frage genannten Ausnahmen des § 1 Abs. 2 Nr. 3 und 3a der Fahrpersonalverordnung/FPersV. Sollten die Fahrzeuge auch mit Anhänger betrieben werden und die zulässige Gesamtmasse größer als 3,5 t, aber kleiner als 7,5 t sein, kann die Ausnahme des § 18 Nr. 4b der Fahrpersonalverordnung zum tragen kommen. Die Fahrzeuge ...
Stand: 27.08.2013
Dialog: 19274
Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t werden von den VO (EG) Nr. 561/2006 und (EWG) Nr. 3821/85 erfasst.Gem. Artikel 3 Buchstabe f VO (EG) Nr. 561/2006 sind "besondere Pannenhilfefahrzeuge, die innerhalb eines Umkreises von 100 km um ihren Standort eingesetzt werden" von der Verordnung befreit. Es handelt sich um Abschleppwagen, Bergungsfahrzeuge und Fahrzeuge ...
Stand: 29.12.2020
Dialog: 4030
Generell unterliegen Transportfahrten ab einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von mehr als 2,8 t der Nachweispflicht. Für die Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, ist die VO Nr. 561/2006/EG einzuhalten. Gemäß § 18 Abs. 1 Nr 8 Fahrpersonalverordnung sind Fahrzeuge, die von den zuständigen Stellen für Kanalisation ...
Stand: 11.08.2011
Dialog: 14302
Eine ähnliche Regelung wie unter § 15 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" ist in der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" aufgeführt. Gemäß § 55 Abs. 2 DGUV Vorschrift 70 "Anhalten und Abstellen von Fahrzeugen" muss der Fahrzeugführer beim Verlassen eines maschinell angetriebenen Fahrzeuges dieses gegen unbefugte Benutzung sichern. Unbefugtes Benutzen wird durch Stillsetzen des Antriebes ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 2200