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Darf man auf einem Betriebsgelände (Privatgrundstück/verschlossenes Gelände) das Fahrzeug auf Out abstellen, so dass das Lagerpersonal sich das Fahrzeug später zum Beladen holen kann?
KomNet Dialog 42366
Stand: 22.07.2018
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Digitales Kontrollgerät
Frage:
Darf man auf einem Betriebsgelände (Privatgrundstück/ verschlossenes Gelände), das Fahrzeug auf Out abstellen, so dass das Lagerpersonal sich das Fahrzeug zur Lagerhalle, irgendwann in der Standzeit des Fahrzeuges, holen und es dann im Anschluss des Ladevorganges wieder zurück auf seinem Stellplatz des Betriebsgeländes fahren kann? Oder gibt es hier eine zeitliche Begrenzung?
Antwort:
Ja es ist erlaubt, den Fahrtenschreiber während Fahrten auf dem Betriebsgelände auf "OUT" zu stellen.
Die Einstellung kann in Anspruch genommen werden, um zu kennzeichnen, dass es sich um eine Fahrt handelt, welche von der Aufzeichnungspflicht befreit ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Person (üblicherweise das Lagerpersonal), welche die Fahrt auf dem Betriebsgelände durchführt, weder vor noch nach dieser Fahrt eine Fahrt auf der öffentlichen Straße durchgeführt hat.
Sollte der OUT-Betrieb genutzt werden für Fahrtbewegungen, welche dem Lagerpersonal zuzuordnen sind, so sollte der vorherige Fahrer des Fahrzeugs darauf achten, seine Fahrerkarte zuvor aus dem Fahrtenschreiber zu entnehmen und danach die Einstellung "OUT" vornehmen. Beim erneuten Stecken der Fahrerkarte wird der OUT-Betrieb automatisch aufgehoben und der Fahrer muss seinen manuellen Nachtrag für die Zeit, in welcher er die Fahrerkarte entnommen hatte, durchführen.
Die Nutzung des OUT-Betriebs ist weder verpflichtend (die Einstellung kann freiwillig vorgenommen werden), noch gibt es eine zeitliche Begrenzung für die Dauer der Einstellung.