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Gibt es eine Rechtsvorschrift, nach der bei gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen die Klimaanlage regelmäßig zu desinfizieren ist?

KomNet Dialog 12184

Stand: 04.01.2024

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Belastungen durch Biostoffe > Gefährdungen, Belastungen (6.2)

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Frage:

Gibt es eine Verordnung die besagt, dass Kraftfahrzeuge, die gewerblich genutzt werden und eine Klimaanlage haben, diese regelmäßig zu desinfizieren ist (um z.B. Pilzsporen bzw. Bakterien abzutöten)?

Antwort:

Unter Abschnitt A 1.3 der Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung LV35 wird folgendes ausgeführt:

"A 2.6 zu § 2 Abs. 1 „Fahrzeuge als Arbeitsmittel“

Frage:

1. Gehören alle Fahrzeuge, die vom Arbeitgeber bereitgestellt und von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, zu den

Arbeitsmitteln?

2. Gilt die BetrSichV für die Verwendung von Arbeitsmitteln auf bzw. in Fahrzeugen (z. B.: Werkstatteinrichtung auf einem LKW, Ladekräne auf Schiffen)?


Antwort:

1. Ja, alle Fahrzeuge, die vom Arbeitgeber bereitgestellt und von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, gehören zu den Arbeitsmitteln.

2. Ja, soweit sie nicht von dem Ausschluss nach § 1 Abs. 1 und 3 BetrSichV erfasst werden."

Welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden müssen, muss der Arbeitgeber grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen. Dabei kann er sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen.


Neben den grundsätzlichen Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind in die Gefährdungsbeurteilung die Anforderungen der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" und die DGUV Information 215-530 "Klima im Fahrzeug - Antworten auf die häufigsten Fragen" einzubeziehen.


In der DGUV Information 215-530 wird zu dem Thema: "Muss die Klimaanlage regelmäßig gewartet werden?" Folgendes ausgeführt:

"Ja! Filterwechsel, Reinigung der Wärmetauscher und der Luftkanäle und eine regelmäßige Überprüfung des Kältemittelfüllstandes nach Herstellerangaben sind erforderlich, um die Hygiene und die Leistungsfähigkeit zu erhalten. Wird die Wartung nicht regelmäßig durchgeführt, vermindert sich die Lebensdauer der Klimaanlage erheblich, und es können Hygieneprobleme auftreten."


Die Wartung der Klimaanlagen sollte nach den Herstellerangaben durchgeführt werden. Inwieweit darin Desinfektionsmaßnahmen gefordert werden, ist uns nicht bekannt.


Hinweis:

Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk finden Sie unter www.dguv.de/publikationen.