Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Führen eines Fahrzeuges, für das keine Nachweispflicht besteht

KomNet Dialog 662

Stand: 21.04.2021

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Sonstige Fragen (8.6.7)

Favorit

Frage:

Wie hat der Fahrer sich zu verhalten, wenn er an bestimmten Tagen keine Fahrzeuge oder nur solche gelenkt hat, für die keine Nachweispflicht besteht?

Antwort:

In diesen Fällen hat er anstelle eines Schaublattes eine Bescheinigung gemäß § 20 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) mitzuführen. Der Unternehmer ist zur Ausstellung der Bescheinigung verpflichtet, aus der ersichtlich sein muss, dass der Fahrer keine entsprechenden Fahrzeuge oder nur solche gelenkt hat, die nicht nachweispflichtig sind.


Grundsätzlich gilt gemäß Fahrpersonalverordnung, dass Fahrer und selbstfahrende Unternehmer, die sich an einem oder mehreren der 28 Kalendertagen, die dem Kontrolltag vorausgehen wegen Krankheit, Urlaub, sich aus anderen Gründen nicht im Fahrzeug aufgehalten haben oder ein Fahrzeug gelenkt haben, für dessen Führen eine Nachweispflicht nicht besteht und daher nicht in der Lage waren, den in das Fahrzeug eingebauten Fahrtenschreiber zu betätigen, sind verpflichtet diese Zeiten durch manuelle Nachträge zu belegen.


Bei einem analogen Fahrtenschreiber ist der manuelle Nachtrag handschriftlich auf der Rückseite des nächsten (im Anschluss an den betreffenden Zeitraum verwendeten) Schaublattes vorzunehmen.


Bei einem digitalen Fahrtenschreiber ist der Nachtrag grundsätzlich mittels der manuellen Eingabevorrichtung des Fahrtenschreibers auf der Fahrerkarte vorzunehmen.


Nach § 20 Abs. 4 S. 1 FPersV darf bei einer Kontrolle anstelle eines manuellen Nachtrages eine Bescheinigung des Unternehmers über die in § 20 Abs. 1 FPersV genannten Zeiten dann vorgelegt werden, wenn ein manueller Nachtrag mittels der manuellen Eingabevorrichtung des Fahrtenschreibers auf der Fahrerkarte aus technischen Gründen nicht möglich oder besonders aufwendig ist.


Falls der Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage mittels einer Bescheinigung des Unternehmers erbracht wird, darf die Bescheinigung nicht handschriftlich ausgefüllt werden. Der Unternehmer hat dem betroffenen Fahrer die Bescheinigung mit den Gründen für das Fehlen von Arbeitszeitnachweisen vor Fahrtantritt auszustellen und auszuhändigen sowie dafür zu sorgen, dass der Fahrer die Bescheinigung während der Fahrt mit sich führt.


Weitere Informationen sind auf der Seite "Fragen und Antworten" des Bundesamtes für Güterverkehr zu finden.