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Darf ich bei Ankunft auf der Baustelle und anschließender Fahrtätigkeit nur auf der Baustelle die Fahrerkarte rausnehmen und das Kontrollgerät auf "Out of Scope" stellen?

KomNet Dialog 19076

Stand: 27.05.2022

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Digitales Kontrollgerät

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Frage:

Ich bin tätig als Kraftfahrer im Baustellenverkehr, wobei ich das digitale Kontrollgerät und die Fahrerkarte nutze. Hin und wieder kommt es vor, dass ich Schüttgüter, Aushub oder sonstige Materialien innerhalb eines vom öffentlichen Straßenverkehr abgetrennten Bereiches (sprich innerhalb der Baustelle) bewegen muß. Nun möchte ich gerne wissen, wann und ob ich überhaupt die Fahrerkarte rausnehmen und das Kontrollgerät auf OUT OF SCOPE stellen darf? Zwei Situationen möchte ich Ihnen kurz aufzeigen und bitte Sie mir mitzuteilen, wie ich mich in diesen richtig zu verhalten habe, damit ich bei einer späteren Kontrolle keine Strafe zu erwarten habe: Fall 1: Ich fahre morgens mit meinem LKW zur Baustelle hin, nehme Karte raus, stelle auf OUT… Den ganzen Tag bewege ich mich auf dem vom öffentlichen Straßenverkehr abgetrennten Bereich (sprich innerhalb der Baustelle). Abends stecke ich die Fahrerkarte wieder rein und fahre mit dem LKW zurück nach Hause. Darf ich das, was muss ich beachten? Kann ich einen Ausdruck machen und mir von dem für die Baustelle verantwortlichen Schachtmeister hierdrauf bescheinigen lassen, dass ich innerhalb der Baustelle gefahren bin? Wie lange darf dann meine Schichtzeit sein, 10 Stunden? Fall 2: Gleiche Situation wie bei Fall 1, ich stelle nach der Ankunft auf OUT… und nehme die Karte raus. Plötzlich erhalte ich den Auftrag, einige Wagen Schüttgüter aus einem benachbarten Steinbruch zu holen, also verlasse ich das abgetrennte Gelände und nehme wieder am öffentlichen Straßenverkehr teil. Somit Karte wieder rein. Doch wie verhalte ich mich richtig, wenn ich die Karte wieder stecke bzw. was ist mit der Zeit, die jetzt nicht auf meiner Karte erfasst wurde? Wenn ich zurückkehre und den Rest des Tages wieder innerhalb der Baustelle fahre, darf ich die Karte dann wieder rausnehmen und auf OUT… stellen?

Antwort:

In beiden Fällen dürfen Sie das Fahrzeug nicht ohne Fahrerkarte fahren!

Begründung:

"Beförderung im Straßenverkehr"

Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 gilt für jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführte Fahrt eines zur Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen Fahrzeugs. (Art. 4 Buchstabe a)

Der Fahrer ist darüber hinaus verpflichtet ab dem Zeitpunkt, an dem er das Fahrzeug übernimmt, die Fahrerkarte zu benutzen. Erst nach der täglichen Arbeitszeit darf die Fahrerkarte entnommen werden. (Artikel 34 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014).

Grundsätzlich ist es dem Fahrpersonal nicht gestattet, ohne gesteckte Fahrerkarte zu lenken - mit Ausnahme bei Verlust, Diebstahl oder Defekt der Fahrerkarte. In diesen Fällen müssen Ersatzaufzeichnungen geführt werden!

Fahrten, die ausschließlich auf einem Betriebsgelände stattfinden, sind ebenfalls ausgenommen. Voraussetzung ist allerdings, dass in diesen Fällen die kontrollpflichtigen Fahrzeuge auf dem Betriebsgelände verbleiben.

In dem Fall kann das Fahrzeug ohne Fahrerkarte gelenkt werden und das Kontrollgerät wird über die Menüführung auf den sogenannten "OUT" Betrieb eingestellt.


Dieser Sachverhalt liegt in den von Ihnen beschriebenen Fällen jedoch nicht vor.


Hinweis:

Bei Übernahme eines im Geltungsbereich betroffenen Fahrzeugs sind diese Zeiträume entweder über die manuelle Erfassung als Arbeitszeit auf der Fahrerkarte nachzutragen oder aber der betroffene Zeitraum ist vom Arbeitgeber zu bescheinigen (Bescheinigung von Tätigkeiten gemäß Verordnung (EG) Nr. 561/2006).

Nach § 21a Abs. 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zur Beschäftigung im Straßentransport gilt: "Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden."