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Kann ein Gerüstbauer, der sein Gerüst auf einem 18 Tonner transportiert, auf das Stecken der Fahrerkarte verzichten?

KomNet Dialog 25265

Stand: 13.11.2015

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Fahrerkarten

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Frage:

Kann ein Gerüstbauer, der sein Gerüst auf einem 18 Tonner transportiert, auf das stecken der Fahrerkarte verzichten ? Das Gerüst, das er transportiert, baut er auf der Baustelle selbst auf, er beliefert keine Baustellen mit Gerüsten. Spielt auch der Umkreis eine Rolle, 50 km?

Antwort:

Nein.

Für den beschriebenen Fall gibt es nur für Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 Artikel 45 Abs. 1 eine Änderung / Ergänzung des Artikels 3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 mit der Ausnahmemöglichkeit für:

"Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt, und die in einem Umkreis von 100 km vom Standort des Unternehmens und unter der Bedingung benutzt werden, dass das Lenken des Fahrzeugs für den Fahrer nicht die Haupttätigkeit darstellt."

Da das Fahrzeug über ein zulässiges Gesamtgewicht von 18 t verfügt, ist eine Inanspruchnahme dieser möglichen Ausnahme von den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 hinfällig.

Somit muss das Kontrollgerät ordnungsgemäß bedient und die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 beachtet werden.