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Ist es zulässig, dass Straßenunterhaltungsarbeiter ihre Mittagspause im Fahrzeug abhalten?

KomNet Dialog 4364

Stand: 16.05.2019

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (9.1.11)

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Frage:

Durch Auflösung verschiedener im Stadtgebiet verteilter Bauhöfe und Zentralisierung auf einen Bauhof liegen zwischen den Einsatzorten und dem Bauhof etliche Kilometer. Die Beschäftigten fahren in der Mittagspause auf den zentralen Betriebshof, um dort ihre Nahrung zu sich zu nehmen. Bedingt durch die Strecken sind die Mitarbeiter zur Mittagspause bis zu 30 Minuten und dann zur Arbeitsstelle wiederum bis zu 30 Min. unterwegs. Es bestehen die Überlegungen, dass die Mitarbeiter in ihren Fahrzeugen (i.d.R. Doppelkabiner mit Standheizung ohne Klimaanlage) ihre Nahrung einnehmen sollen und damit die Fahrzeiten wegfallen. Ist es zulässig, dass Straßenunterhaltungsarbeiter bei Ausführung der o.g. Tätigkeiten, im Fahrzeug ihre Mittagspause machen und dort ihre Nahrung einnehmen?

Antwort:

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die Pausen in einem Fahrzeug abzuhalten.


Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt -bis auf den dortigen § 5 und 1.3 des Anhangs- nicht für Arbeitsstätten in Transportmitteln, sofern diese im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden. Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eigenverantwortlich die entsprechenden Maßnahmen des Arbeitsschutzes festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen. 


Bei der Gefährdungsbeurteilung kann zur Orientierung auf die Regelungen der ArbStättV zurückgegriffen werden. Konkretisiert werden diese Anforderungen durch die ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume".