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der Fahrpersonalverordnung/FPersV findet Anwendung). Für diese Fahrzeuge ist der Einbau von Kontrollgeräten nicht vorgesehen, die ordnungsgemäße Benutzung ist daher nicht vorgeschrieben. Sofern ein Kontrollgerät eingebaut ist, braucht bei Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nicht verwendet werden. Ein vorhandenes digitales Kontrollgerät kann auf OUT (out of scope) gestellt werden. Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes ...
Stand: 07.03.2015
Dialog: 23276
Ja, die Einschätzung ist richtig. Der Zeitpunkt des Downloads der Daten aus dem Massenspeicher des Fahrtenschreibers und der Daten von der Fahrerkarte ist in § 2 Abs. 5 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) geregelt. Der Unternehmer hat demnach die im Massenspeicher des Fahrtenschreibers gespeicherten Daten spätestens 90 Tage nach Beginn der Aufzeichnung zu kopieren. Für diesen Vorgang wurde ...
Stand: 05.07.2017
Dialog: 29678
Die Ausstellung einer Fahrerkarte kann bei der für den jeweiligen Wohnsitz zuständigen Führerscheinstelle (Straßenverkehrsamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt) beantragt werden. Die Anforderungen für die Ausstellung einer Fahrerkarte in Deutschland sind in § 5 der Fahrpersonalverordnung geregelt.Antragsberechtigt sind danach Personen, die ...» ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik ...
Stand: 15.09.2022
Dialog: 3734
und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich Fahrer zu befördern, und im Linienverkehr mit einer Linienlänge bis zu 50 Kilometer eingesetzt sind, müssen unabhängig vom ArbZG die weiteren Regelungen der Fahrpersonalverordnung (FPersV), z. B. Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen, wöchentlich einzuhaltende Ruhezeiten, zur Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 29814
Es gibt die Möglichkeit, Ausnahmen vom Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006 bzw. der Fahrpersonalverordnung (FPersV) für sich in Anspruch zu nehmen.Eine Ausnahme wird von der sogenannten "Handwerkerregelung" erfasst (siehe Art. 3 Buchst. aa VO (EG) Nr. 561/2006, für Fahrzeuge ab 3,5 t zGG).Für die Inanspruchnahme dieser Ausnahme müssen folgende Kriterien erfüllt sein:Die Fahrzeugeinheit bzw ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 42613
Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 10 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) sind Spezialfahrzeuge, die zum Transport von Ausrüstungen des Zirkus- oder Schaustellergewerbes verwendet werden, von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr befreit.Wer Schaustellerin/ Schausteller ist, ist im Gewerberecht geregelt. In der Gewerbeordnung (Titel III Reisegewerbe) bzw. in der dazu erlassenen Verwaltungsvorschrift ...
Stand: 24.06.2025
Dialog: 15276
Gemäß § 18 Abs 1. Nummer 1 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) "Ausnahmen nach den Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014" - sind Fahrzeuge, die im Eigentum von Behörden stehen oder von diesen ohne Fahrer angemietet oder geleast sind, um Beförderungen im Straßenverkehr durchzuführen, die nicht im Wettbewerb mit privatwirtschaftlichen Verkehrsunternehmen stehen, vom Anwendungsbereich ...
Stand: 02.02.2026
Dialog: 11787
durchzuführenden Fahrten Anwendung findet. Dies ist auch der Fall, jedoch ist hinsichtlich der Unternehmensameldung weiter zu prüfen.Die nationale Fahrpersonalverordnung (FPersV) nennt in § 9 als Adressaten sowohl für die Bestellung von entsprechenden Fahrtenschreiberkarten (hier: Unternehmenskarten) als auch für deren Verwendung (hier die Anmeldung am Fahrtenschreiber) lediglich Unternehmen bzw. Unternehmer ...
Stand: 31.01.2025
Dialog: 42638
erforderlich.Die sogenannte Handwerkerregelung der Fahrpersonalverordnung - FPersV ist dann anzuwenden, wenn Transporte von Material, Ausrüstungen oder Maschinen durchgeführt werden, die der Fahrer (z.B. ein Handwerker) zur Ausübung seines Berufes benötigt.Die Fahrtätigkeit darf nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellen.Die Handwerkerregelung gilt gemäß: § 1 Abs. 2 Nr. 3 FPersV bis einschliesslich 3,5 t ...
Stand: 18.06.2017
Dialog: 13704
Die Fahrpersonalverordnung betrifft Fahrer- von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, sowie- von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich Fahrer ...
Stand: 26.05.2019
Dialog: 7659
oder Fahrt, die unter eine Ausnahme fällt) oder- hat aus sonstigen Gründen kein Fahrzeug gelenkt, da er beispielsweise anderweitig im Unternehmen beschäftigt war (Lager, Büro, …).Der Nachweis muss dem Fahrer grundsätzlich vor Fahrtantritt ausgehändigt werden. Die Fahrpersonalverordnung sieht vor, dass die Nachweise auch nachträglich ausgestellt werden können – allerdings nur, wenn die nachweisfreien Tage ...
Stand: 27.03.2019
Dialog: 10682
mit Abschnitt 8 der Fahrpersonalverordnung). Die Entscheidung über die festgelegte Geldbuße trifft die jeweilige zuständige Behörde unter Berücksichtigung des § 17 des Ordnungswidrigkeitengesetzes.Grundsätzlich ist ein Unternehmer nicht verpflichtet, eine gegen den Fahrer gerichtete Geldbuße zu übernehmen. Das Bundesarbeitsgericht hat dazu in seinem Urteil vom vom 25. 1. 2001 - 8 AZR 465/ 00 folgende ...
Stand: 04.09.2015
Dialog: 5895
Generation) oder unverhältnismäßig aufwendig wäre (bspw. für Fahrer die im vorausgegangenen Zeitraum überwiegend außerhalb des Anwendungsbereiches ein Fahrzeug geführt haben), benötigt der Fahrer eine Bescheinigung des Unternehmers/Arbeitgebers gemäß § 20 Fahrpersonalverordnung (FPersV), um die Lücken in den Aufzeichnungen zu füllen.Eine Bescheinigung gemäß § 20 FPersV kann grundsätzlich für einen Tag ...
Stand: 21.06.2017
Dialog: 29561
Frage 1: Muss in einem als Werkstattwagen angemeldeter 5 Tonner ein EG-Kontrollgerät verbaut sein? Wie "Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr (gemäß Verordnungen (EG) Nr. 561/2006, (EWG) Nr. 3821/85 Fahrpersonalgesetz (FPersG) und Fahrpersonalverordnung (FPersV))" unter Punkt 1.4 Werkstattwagen zu entnehmen ist, sind diese Fahrzeuge bei ordnungsgemäßer Verwendung ausgenommen ...
Stand: 27.03.2018
Dialog: 18212
Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, unterliegen der Fahrpersonalverordnung . Diese wiederum verweist bzw. bezieht sich auf Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 561/2006.Die v.g. Vorschriften gelten grundsätzlich für alle Beförderungen mit Fahrzeugen, die dem Gütertransport dienen, auf öffentlichen Straßen gelenkt werden und deren ...
Stand: 07.11.2018
Dialog: 14884
des Bundesministeriums für Verkehr und des Bundesamts für Logistik und Mobilität. Reine Inlandseinsätze innerhalb Deutschlands ohne Auslandsfahrten fallen nicht unter die neuen Regeln. Hier müssen Sie ggf. die aktuellen Vorschriften des Fahrpersonalgesetzes (FPersG) und der Fahrpersonalverordnung (FPersV) berücksichtigen, welche für Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren ...
Stand: 28.01.2026
Dialog: 44225
und den Erteilungsvoraussetzungen werden in § 4 Absatz 1 Nummer 2 und § 7 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) Anforderungen gestellt.Antragberechtigt sind die nach § 57b StVZO anerkannten und beauftragten Werkstätten, Hersteller von Fahrtenschreibern sowie Fahrzeughersteller.Folgende Angaben bzw. Nachweise sind gemäß § 7 Absatz 1 und 2 FPersV zu erbringen:• Name, Anschrift und Sitz der Werkstatt, des Herstellers ...
Stand: 08.04.2021
Dialog: 3195
) bei einer Fähr- oder Eisenbahnfahrt in Anspruch genommen wird und die Ruhezeit des Fahrers nicht unterbrochen wird, finden die nachfolgend zusammengefassten Regelungen aus den Hinweisen zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr (gemäß Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Verordnung (EU) Nr. 165/2014, Fahrpersonalgesetz (FPersG) und Fahrpersonalverordnung (FPersV)) zur täglichen Ruhezeit nach Artikel 4 Buschstabe g ...
Stand: 18.12.2024
Dialog: 44053
in dem Unternehmen üblich ist, oder,· falls auch bei der Anwendung der Nr. 3 noch Zweifel bleiben, ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt erhält, das das Dreifache der Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch überschreitet.Hinweis: Die Regelungen und Vorschriften für das Fahrpersonal (Fahrpersonalgesetz, Fahrpersonalverordnung) bezüglich Arbeitszeiten gelten unabhängig von den Regelungen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 26394
der Arbeitszeitnachweise) der vorangegangenen 28 Kalendertage. Kann er dieser Pflicht nicht nachkommen, weil er in der genannten Zeit krank war, weil er nicht gefahren ist oder weil er mit einem Fahrzeug gefahren ist, dass nicht vom Geltungsbereich der EG-Verordnung oder der Fahrpersonalverordnung erfasst wird, so hat er eine Bestätigung des Arbeitgebers mitzuführen und nach Aufforderung vorzulegen. Eine Nachweispflicht ...
Stand: 04.12.2017
Dialog: 6735