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Unter welchen Voraussetzungen kann eine Fahrerkarte beantragt werden?

KomNet Dialog 3734

Stand: 15.09.2022

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Fahrerkarten

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Frage:

Ich bin Deutscher und habe meinen ersten Wohnsitz in Deutschland, den zweiten Wohnsitz in der Türkei, wo ich als Versuchsingenieur bei einem deutschen Unternehmen arbeite. Ich habe den türkischen LKW-Führerschein. Darf ich in Deutschland eine Fahrerkarte haben? Welche Unterlagen für diese Fahrerkarte werden benötigt? Muss ich die Fahrerkarte persönlich beantragen?

Antwort:

Die Ausstellung einer Fahrerkarte kann bei der für den jeweiligen Wohnsitz zuständigen Führerscheinstelle (Straßenverkehrsamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt) beantragt werden. Die Anforderungen für die Ausstellung einer Fahrerkarte in Deutschland sind in § 5 der Fahrpersonalverordnung geregelt.


Antragsberechtigt sind danach Personen, die ...

» ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Der Nachweis kann anhand des Personalausweises oder Passes in Verbindung mit einer Meldebestätigung erbracht werden.


» über die erforderliche Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeuges verfügen.

Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis müssen im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit einer der folgenden Fahrerlaubnisklassen sein: B, BE, C1, C1E, D1, D1E, D, oder DE.

Anerkannt werden auch entsprechende Fahrberechtigungen, die in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ausgestellt wurden.

Die Möglichkeit eine Fahrerlaubnis anzuerkennen, welche in einem sog. Drittland erteilt wurde, muss im konkreten Einzelfall geprüft werden, ggf. sind hierzu weitere Unterlagen, z. B. eine amtlich beglaubigte Übersetzung, vorzulegen. Dieses richtet sich nach dem Fahrerlaubnisrecht.


Im Antragsverfahren ist eine persönliche Identifizierung des Antragstellers erforderlich. Diese kann entweder bei der Antragstellung oder bei der Aushändigung der Fahrerkarte erfolgen. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel fünf Werktage.