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Sind ab dem 1. Juli 2026 intelligente Tachographen der 2. Version (Gen2V2) für leichte Nutzfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,5 bis 3,5 Tonnen vorgeschrieben?
KomNet Dialog 44225
Stand: 28.01.2026
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Digitales Kontrollgerät
Frage:
Sind ab dem 1. Juli 2026 intelligente Tachographen der 2. Version (Gen2V2) für leichte Nutzfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,5 bis 3,5 Tonnen vorgeschrieben?
Antwort:
Im Rahmen des sogenannten EU-Mobilitätspakets I wurden durch die Verordnung (EU) 2020/1054 vom 15. Juli 2020 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 hinsichtlich der Mindestanforderungen an die maximalen täglichen und wöchentlichen Lenkzeiten, Mindestfahrtunterbrechungen sowie täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten und der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 hinsichtlich der Positionsbestimmung mittels Fahrtenschreibern erhebliche Änderungen für den europäischen gewerblichen Güterkraftverkehr geregelt. Die von Ihnen angefragte neue EU‑Vorschrift ab dem 1. Juli 2026 betrifft dabei u.a. Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) zwischen 2,5 t und 3,5 t. Für diese gilt die neue Tachographenpflicht und die damit verbundene Aufzeichnung sowie Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten ihres Fahrpersonals, inkl. der gesetzlich vorgeschriebenen Schulungen, gemäß der oben genannten Rechtsvorschriften nur dann, wenn die Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht über 2,5 t haben und grenzüberschreitend gewerblich eingesetzt werden (inkl. Kabotage). Ergänzende hilfreiche Informationen zu Ihrer Anfrage bzgl. des EU-Mobilitätspakets I erhalten Sie bei Bedarf auf den Informationsseiten des Bundesministeriums für Verkehr und des Bundesamts für Logistik und Mobilität.
Reine Inlandseinsätze innerhalb Deutschlands ohne Auslandsfahrten fallen nicht unter die neuen Regeln. Hier müssen Sie ggf. die aktuellen Vorschriften des Fahrpersonalgesetzes (FPersG) und der Fahrpersonalverordnung (FPersV) berücksichtigen, welche für Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 t aber nicht mehr als 3,5 t beträgt. Darüber hinaus erhalten Sie einen umfangreichen Überblick über die fahrpersonalrechtlichen Regelungen in dem veröffentlichten Leitfaden "Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr" beim Bundesamt für Güterverkehr.