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Verbietet der Artikel 9 der VO (EG) 561/2006 einem Fahrer auf der Fähre eine neunstündige Ruhezeit einzulegen?
KomNet Dialog 44053
Stand: 18.12.2024
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Sonstige Fragen (8.6.7)
Frage:
Verbietet der Artikel 9 der VO (EG) 561/2006 einem Fahrer auf der Fähre eine neunstündige Ruhezeit einzulegen? Die Fähre fährt 10 Stunden. Somit muss er nicht die Sonderregelung des zweimaligen Unterbrechens der 11-stündigen Ruhezeit in Anspruch nehmen.
Antwort:
Sofern nicht die Möglichkeit der Regelung des Art. 9 Abs.1 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates (Verordnung (EG) 561/2006) bei einer Fähr- oder Eisenbahnfahrt in Anspruch genommen wird und die Ruhezeit des Fahrers nicht unterbrochen wird, finden die nachfolgend zusammengefassten Regelungen aus den Hinweisen zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr (gemäß Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Verordnung (EU) Nr. 165/2014, Fahrpersonalgesetz (FPersG) und Fahrpersonalverordnung (FPersV)) zur täglichen Ruhezeit nach Artikel 4 Buschstabe g) i.V.m. Artikel 8 der Verordnung (EG) 561/2006 Anwendung:
"Ruhezeit ist der Zeitraum, in dem der Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann. Tägliche und reduzierte wöchentliche Ruhezeiten können im Fahrzeug verbracht werden, wenn dieses über eine Schlafkabine verfügt und nicht fährt. Das Fahrpersonal muss während der Ruhezeit frei über seine Zeit verfügen können. Sobald es während dieser Zeit Arbeiten durchführt, zum Beispiel die Ladung überwacht oder beaufsichtigt, liegt keine Ruhezeit (mehr) vor.
- Regelmäßige tägliche Ruhezeit: mindestens 11 Stunden oder zuerst mindestens 3 Stunden gefolgt von weiteren mindestens 9 Stunden.
- Reduzierte tägliche Ruhezeit: mind. 9 Stunden und weniger als 11 Stunden. (Zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten dürfen höchstens drei reduzierte tägliche Ruhezeiten eingelegt werden.)
Spätestens innerhalb von 24 Stunden nach der letzten wöchentlichen oder täglichen Ruhezeit muss der Fahrer eine neue tägliche Ruhezeit genommen haben. Ist die tägliche Ruhezeit bereits vor Ablauf von 24 Zeitstunden genommen worden, hat dies keinen Einfluss darauf, wann die nächste wöchentliche Ruhezeit zu nehmen ist."
Demnach ist im Rahmen der oben genannten Regelungen eine unterbrechungsfreie, reduzierte tägliche Ruhezeit bei einer Fährfahrt zulässig.