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Beförderung, Entleeren" konkretisiert zur Aufstellung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern, dass nur die für den Fortgang der Arbeiten notwendigen ortsbeweglichen Druckgasbehälter zum Entleeren angeschlossen sein dürfen (Abschnitt 4.4.1 Abs. 3 TRGS 745). Darüber hinaus, dürfen an Stellen, an denen ortsbewegliche Druckgasbehälter zum Entleeren angeschlossen sind, höchstens die gleiche Anzahl ortsbeweglicher ...
Stand: 22.10.2024
Dialog: 44022
Ob die Gasfackel der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (DGRL) bzw. Druckgeräteverordnung (14. ProdSV) unterfällt und deshalb eine CE-Kennzeichnung tragen muss, kann auf Grundlage der Anfrage ohne detaillierte Kenntnis der Fackel nicht abschließend beurteilt werden. Folgendes ist zu betrachten:Die Druckgeräterichtlinie gilt für Druckgeräte und Baugruppen mit einem maximal zulässigen Druck (PS) von ü ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 43011
sowie für das Bereithalten ortsbeweglicher Druckgasbehälter"Jedoch ist die TRGS 745 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren" zu beachten, insbesondere die Nummer 4.5 "Entleeren von ortsbeweglichen Druckgasbehältern" und hier speziell der Absatz 4: "Bei Unterbrechung oder nach Beendigung der Gasentnahme sind ortsbewegliche Druckgasbehälter wieder dicht ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 28472
Nr. 4.4.1(2) der TRBS 3145 / TRGS 745 beschreibt Ausnahmen von den Verboten nach Nr. 4.4.1(1). Mit 4.4.1(2) Nr. 2 wird das Bereithalten und Entleeren von ortsbeweglichen Druckbehältern für Pressluft und Sauerstoff in Räumen unter Erdgleiche grundsätzlich erlaubt. Die zusätzlichen Anforderungen bei Aufstellung in Räumen nach Nr. 4.4.2 gelten grundsätzlich. Mit Nr. 4.4.1(2) Nr. 3 und 4 sowie 4.4.2 ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 42185
Entleeren“ gilt für die Vermeidung von und für den Schutz vor Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gasen in ortsbeweglichen Druckgasbehältern. Druckgasbehälter sind hier u. a. als „ortsbewegliche Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 2010/35/EU bzw. der ODV“ definiert. Im vorliegenden Fall liegt ein „Bereithalten“, als auch ein „Entleeren“ gemäß der Begriffsbestimmungen der Nummer 2 der TRBS 3145 vor. Laut ...
Stand: 14.07.2017
Dialog: 29774
Nach § 2 Begriffsbestimmungen Absatz 7 der Biostoffverordnung (BioStoffV) werden Tätigkeiten wie folgt definiert:"(7) Tätigkeiten sind1.das Verwenden von Biostoffen, insbesondere das Isolieren, Erzeugen und Vermehren, das Aufschließen, das Ge- und Verbrauchen, das Be- und Verarbeiten, das Ab- und Umfüllen, das Mischen und Abtrennen sowie das innerbetriebliche Befördern, das Aufbewahren einschließl ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 19215
In der TRGS 745 „Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren“ werden in Kapitel 4.4 „Aufstellung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern“ die Maßnahmen und Anforderung zum Aufstellen und Bereithalten/ Entleeren in Räumen festgelegt.Je nach Gebrauch der Gasflaschen werden diese nicht nur verwendet, sondern auch gelagert.Im Anwendungsbereich ...
Stand: 22.01.2024
Dialog: 43877
ergeben. Sodann hat er entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dieses können z. B. sein:· ausreichende natürliche Be- und Entlüftung der Räume,· ausreichend technische Lüftung (Zu- und Abluftanlage),· usw.Gemäß Nr. 4.4 Abs. 3 u. 4 der TRBS 3145 / TRGS 745 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren" dürfen nur die für den Fortgang der Arbeiten ...
Stand: 17.07.2020
Dialog: 26908
-/Schichtbedarf nicht überschritten wird, oder wenn er nur überschritten wird, weil die nächstgrößere handelsübliche Gebindegröße verwendet wird.(3) Diese TRGS gilt nicht für1. Stoffe, die sich im Produktions- oder Arbeitsgang befinden,..."In der TRGS 745 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren" wird unter Nummer 2 u.a. Folgendes ausgeführt:"(7 ...
Stand: 29.11.2021
Dialog: 20221
Für eine TKW Beladestation für Flüssiggas gelten die Technischen Regeln für Betriebssicherheit - TRBS - bzw. Technische Regeln für Gefahrstoffe - TRGS -, insbesondere die TRBS 3145/TRGS 725 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren".Die Technischen Regeln Druckbehälter gelten nicht mehr. Prüffristen für Druckgeräte findet man in Anhang 5 ...
Stand: 26.02.2015
Dialog: 23212
Hierzu ist die TRBS 3145/TRGS 745 - Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren heranzuziehen.In Nr. 4.3.5 Absatz 2 findet man Maßnahmen für das Befüllen von Tanks auf Straßen- und Schienenfahrzeugen.Zum Füllen findet man in Nr. 4: "Tanks dürfen zum Füllen mit entzündbaren Gasen nur angeschlossen werden, wenn die Fahrzeuge untereinander ...
Stand: 10.05.2017
Dialog: 29201
, dass die Forderungen an ein geschlossenes System auf die Gestaltung der damit erforderlichen Tätigkeiten abzustellen sind, z. B. auf die geschlossenen technischen Lösungen für Probenahmen, Befüllen, Entleeren und Wiegen. (TRGS 500 Nr. 6.2.1) Bei notwendigen Tätigkeiten außerhalb geschlossener Systeme, z.B. beim Umfüllen und Abfüllen, muss direkt an der Freisetzungsstelle abgesaugt werden. Hierbei ...
Stand: 23.10.2014
Dialog: 22142
Nach den Begriffsbestimmungen der TRGS 745 (§ 2 Abs.8) gilt als Entleeren, wenn ortsbewegliche Druckgasbehälter mit Entnahmeeinrichtungen verbunden sind und Gase entnommen werden.Bei den geschilderten Gasflaschen an einem Schweißgerät, welches nur etwa halbjährlich benutzt wird, ist die Entnahme der Gase und somit der unmittelbare Gebrauch nicht sofort gegeben. Insofern ist für die Gasflaschen ...
Stand: 04.04.2019
Dialog: 42657
Für den Betrieb der Tafelwasserschankanlage sind neben den einschlägigen hygiene- und arbeitsschutzrechtlichen Regelungen insbesondere die TRGS 745 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren" sowie die DGUV Regel 110-007 "Verwendung von Getränkeschankanlagen" zu beachten.Ortsbewegliche Druckgasbehälter dürfen demnach nicht in Treppenräumen ...
Stand: 12.07.2022
Dialog: 43676
Durch Füllen und Entleeren von Behältern mit Flüssigkeiten, durch Umpumpen, Rühren, Mischen und Versprühen von Flüssigkeiten, aber auch beim Messen und Probenehmen sowie durch Reinigungsarbeiten können sich Flüssigkeiten oder das Innere von Behältern gefährlich aufladen. Die entstehende Ladungsmenge und die Höhe der Aufladung hängen von den Eigenschaften der Flüssigkeit, ihrer ...
Stand: 23.09.2016
Dialog: 27530
Gemäß Anhang I Nummer 4.2 Absatz 3 Nr. 2 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist für das Öffnen, Lüften und die Freigabe begaster Transporteinheiten ein Befähigungsschein notwendig.Die TRGS 512 "Begasungen" konkretisiert dies in Nummer 3 Absatz 3 in der Form, dass für das Öffnen, Lüften und insbesondere für das Freigeben von Transporteinheiten, in denen nachweislich Begasungsmittel festgestellt ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 43217
nur die TRBS 3145/TRGS 745 - Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren (Kap. 4.4.2) sowie die DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern" (bisher BGR/GUV-R 108, Anhang 1 Nr. 1) bekannt, die eine Kennzeichnung mit dem Warnzeichen W029 „Warnung vor Gasflaschen“ explizit fordert. ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 11724
„Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren“ (TRGS 745) geregelt. Als Bereithalten gilt unter anderem, wenn gefüllte ortsbewegliche Druckgasbehälter an Entnahmeeinrichtungen zum baldigen Anschluss aufgestellt sind, soweit dies für den Fortgang der Arbeiten erforderlich ist (Punkt 2 Absatz 7 der TRGS 745).Daraus folgt:Wenn das Vorhalten der Sauerstoffflaschen ...
Stand: 21.03.2019
Dialog: 42642
der Gefährdungsbeurteilung sind die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) insbesondere die TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung", die TRBS 3145 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren" (insbesondere Kapitel 4.2 "Allgemeine Maßnahmen" und Kapitel 4.5 "Entleeren von ortsbeweglichen Druckgasbehältern"), Technische Regeln ...
Stand: 04.06.2020
Dialog: 22256
In der TRBS 3145/TRGS 745 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren" finden sich unter der Nummer 4.7 folgende Aussagen zur Innerbetriebliche Beförderung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern:"(1) Ortsbewegliche Druckgasbehälter dürfen 1. nur mit geschlossenem Absperrventil und dem erforderlichen Ventilschutz (z. B. Schutzkappe ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 42649