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Labor: Lösemittelversorgung aus Tanklager über Leitung
KomNet Dialog 22142
Stand: 23.10.2014
Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Brandschutz > Spezielle Brandgefahren
Dialog
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In einem F30 abgesicherten Labor (um die F90 Anforderungen zu erfüllen, müssen nur die Brandschutztüren ausgetauscht werden) soll eine Zapfstelle für brennbare Lösemittel (kommend aus einem Tanklager) eingerichtet werden. Zur Sicherstellung des Brand- und Explosionsschutzes sollen die folgenden Anforderungen erfüllt werden. Die Flußgeschwindigkeit ist auf maximal 3 Liter pro Minute begrenzt. Die Lösemittelversorgung wird automatisch abgesperrt, wenn der Bediener den Arbeitsplatz verlässt. Dies ist mit einem Zeitsteuerglied und pneumatisch angesteuerten Absperrhähnen geplant. Zum anderen ist eine Auffangwanne für die maximal auf einmal austretende Lösemittelmenge (15 L bei 3 L/min.)vorgesehen. Weiterhin wird die Abzugsfunktion überwacht und bei Störung die Lösemittelversorgung abgesperrt. Hierfür gibt es am Airflow-Controller des Abzugs einen Störmeldeausgang, welcher wie die Zeitsteuerung die Lösemittelversorgung unterbrechen wird. Die Auffangwanne und die Zapfstellenausgänge werden mit dem Potentialausgleich verbunden. Alle Rohrleitungen sind F90 ummantelt und werden vor Inbetriebnahme einer Druckprüfung unterzogen. Die Gesamtinstallation wird wiederkehrend auf Dichtheit und Funktion der Sicherheitseinrichtungen geprüft. Ist eine solche Installation unter den o.g. Bedingungen in einem den Laborrichtlinien unterliegenden Labor zulässig? Wenn nein, welche zusätzlichen Maßnahmen wären erforderlich?