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Darf eine Tafelwasserschankanlage, die an die Trinkwasserversorgung angeschlossen und mit einer CO2-Flasche ausgestattet ist, auf einem Stationsflur im Krankenhaus betrieben werden?

KomNet Dialog 43676

Stand: 12.07.2022

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Lagerung von Gefahrstoffen

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Frage:

Darf eine Tafelwasserschankanlage, die an die Trinkwasserversorgung angeschlossen und mit einer CO2-Flasche ausgestattet ist, auf einem Stationsflur im Krankenhaus betrieben werden?

Antwort:

Für den Betrieb der Tafelwasserschankanlage sind neben den einschlägigen hygiene- und arbeitsschutzrechtlichen Regelungen insbesondere die TRGS 745 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren" sowie die DGUV Regel 110-007 "Verwendung von Getränkeschankanlagen" zu beachten.


Ortsbewegliche Druckgasbehälter dürfen demnach nicht in Treppenräumen, Haus- und Stockwerksfluren, engen Höfen sowie Durchgängen und Durchfahrten oder in deren unmittelbarer Nähe bereitgehalten oder entleert werden (vergleiche Nummer 4.4.1 der TRGS 745 sowie Nummer 5.2.2.1 der DGUV Regel 110-007).


Verkehrs- und Fluchtwege dürfen durch die Aufstellung der Anlage nicht eingeschränkt werden.


Auf die Informationen der BGN - Sicherer Betrieb von Getränkeschankanlagen (ASI 6.80) weisen wir hin.