Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Können die Gasflaschen an einem Schweißgerät, das nur ca. halbjährlich genutzt wird, im Sinne der TRGS 745 unter Entleerung eingestuft werden?

KomNet Dialog 42657

Stand: 04.04.2019

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Lagerung von Gefahrstoffen

Favorit

Frage:

Können die Gasflaschen an einem Schweißgerät, das nur ca. halbjährlich genutzt wird, im Sinne der TRGS 745 unter Entleerung eingestuft werden? Es erscheint sinnvoller, die Gasflaschen gemäß TRGS 510 zu lagern.

Antwort:

Nach den Begriffsbestimmungen der TRGS 745 (§ 2 Abs.8) gilt als Entleeren, wenn ortsbewegliche Druckgasbehälter mit Entnahmeeinrichtungen verbunden sind und Gase entnommen werden.


Bei den geschilderten Gasflaschen an einem Schweißgerät, welches nur etwa halbjährlich benutzt wird, ist die Entnahme der Gase und somit der unmittelbare Gebrauch nicht sofort gegeben. Insofern ist für die Gasflaschen nicht die TRGS 745 sondern die TRGS 510 heranzuziehen.

Die Gasflaschen mit Schweißgerät sind somit unter Beachtung der Bestimmungen der TRGS 510 zu lagern. Ob nun in einem separaten Sicherheitsschrank, separaten Lager oder im Freien im geschlossen und sog. überdachten "Käfig", bleibt dem Anwender überlassen und ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren.