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Darf eine 11 kg Gasflasche angeschlossen in einem mobilen Bratwurststand gelagert werden?

KomNet Dialog 28472

Stand: 23.05.2019

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Lagerung von Gefahrstoffen

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Frage:

Darf eine 11 kg Gasflasche angeschlossen in einem mobilen Bratwurststand gelagert werden, wenn dieser zur Diebstahlsicherung nachts in ein Gebäude (im Windfang eines Eingangsbereiches der Verkaufsfläche) geschoben wird?

Antwort:

Bei einem mobilen Bratwurststand mit angeschlossener Druckgasflasche handelt es sich nicht um eine Lagerung im Sinne der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern", somit können diese nachts in ein Gebäude geschoben werden. Siehe hierzu Nummer 1 Anwendungsbereich Absatz 4 dort heißt es:


"Diese TRGS gilt nicht

1. für Stoffe, die sich im Produktions- oder Arbeitsgang befinden sowie für das Bereithalten ortsbeweglicher Druckgasbehälter"


Jedoch ist die TRGS 745 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren" zu beachten, insbesondere die Nummer 4.5 "Entleeren von ortsbeweglichen Druckgasbehältern" und hier speziell der Absatz 4:

 

"Bei Unterbrechung oder nach Beendigung der Gasentnahme sind ortsbewegliche Druckgasbehälter wieder dicht zu verschließen. Bei entzündbaren Gasen und bei akut toxischen Gasen der Kat. 1, 2 oder 3 ist zusätzlich eine Kontrolle auf Dichtigkeit erforderlich, in der Regel mithilfe eines Lecksuchsprays."

Hinweis:

Ob eventuell bau- oder versicherungstechnische Gründe gegen die Unterbringung des mobilen Bratwurststandes sprechen, entzieht sich unserer Kenntnis. Für eine entsprechende Aussage wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Institutionen.