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Welche Größe dürfen Gasflaschen bei Schweißarbeiten in Arbeitsräumen maximal haben? Welcher Schutzbereich muss um die Flaschen freigehalten werden?

KomNet Dialog 26908

Stand: 17.07.2020

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Sichere Benutzung der Arbeitsmittel

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Frage:

In einem Dentallabor werden Schweißarbeiten mit einem Autogenschweißgerät (Propan-Sauerstoff) durchgeführt. Welche Größe dürfen die Flaschen mit Propan bzw. Sauerstoff beim Betrieb im Arbeitsraum maximal haben? Welcher Schutzbereich muss um die Flaschen freigehalten werden?

Antwort:

Zunächst einmal hat der Arbeitgeber im Rahmen der von ihm durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu ermitteln, ob sich durch die Tätigkeiten mit Gasen und die Aufstellung von Druckgasflaschen im Arbeitsraum Gefährdungen für die Beschäftigten oder andere Personen ergeben. Sodann hat er entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dieses können z. B. sein:

  • · ausreichende natürliche Be- und Entlüftung der Räume,
  • · ausreichend technische Lüftung (Zu- und Abluftanlage),
  • · usw.


Gemäß Nr. 4.4 Abs. 3 u. 4 der TRBS 3145 / TRGS 745 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren" dürfen nur die für den Fortgang der Arbeiten notwendigen ortsbeweglichen Druckgasbehälter zum Entleeren angeschlossen sein.


Entsprechend Nr. 4.4.2 Abs. 3 Satz 2 gilt ein Fassungsraum von maximal je höchstens 150 l (geometrisches Volumen) für Druckgasflaschen. Weitere zu berücksichtigende Beschränkungen sind in Nr. 4.4.2 Abs. 5 der TRBS 3145 / TRGS 745 enthalten.


Bezüglich der Ausdehnung des Schutzbereichs für Druckgasflaschen kann als Erkenntnisquelle auf Bild 1 der bisher geltenden TRG 280 zurückgegriffen werden. Somit gilt, ausgehend vom Druckgasflaschenventil ein Radius r= 2 Meter und Höhe h= 2 Meter bei Druckgasflaschen mit brennbaren Gasen leichter als Luft. Bei Gasen schwerer als Luft kann die Höhe über dem Flaschenventil auf h = 1 Meter verkürzt werden.