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Muss beim Befüllen von Kesselwagen mit Propan und Butan der Kesselwagen vom restlichen Zug abgekoppelt sein, und ein Sicherheitsabstand eingehalten werden?
KomNet Dialog 29201
Stand: 10.05.2017
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Füllanlagen, Tankstellen
Dialog
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Wenn Kesselwagen mit Propan(C3) oder Butan(C4) befüllt werden, muss der zu beladene Kesselwagen vom restlichen Zug abgekoppelt sein, und muss ein Sicherheitsabstand eingehalten werde?
Antwort:
"Tanks dürfen zum Füllen mit entzündbaren Gasen nur angeschlossen werden, wenn die Fahrzeuge untereinander, zu anderen abgestellten, gefüllten Fahrzeugen mit Tanks für Gase und zu ortsfesten Druckgasbehältern einen Abstand von mindestens 5 m haben."