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Muss beim Befüllen von Kesselwagen mit Propan und Butan der Kesselwagen vom restlichen Zug abgekoppelt sein, und ein Sicherheitsabstand eingehalten werden?

KomNet Dialog 29201

Stand: 10.05.2017

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Füllanlagen, Tankstellen

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Frage:

Wenn Kesselwagen mit Propan(C3) oder Butan(C4) befüllt werden, muss der zu beladene Kesselwagen vom restlichen Zug abgekoppelt sein, und muss ein Sicherheitsabstand eingehalten werde?

Antwort:

Hierzu ist die TRBS 3145/TRGS 745 - Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren heranzuziehen.
In Nr. 4.3.5 Absatz 2 findet man Maßnahmen für das Befüllen von Tanks auf Straßen- und Schienenfahrzeugen.
Zum Füllen findet man in Nr. 4:
"Tanks dürfen zum Füllen mit entzündbaren Gasen nur angeschlossen werden, wenn die Fahrzeuge untereinander, zu anderen abgestellten, gefüllten Fahrzeugen mit Tanks für Gase und zu ortsfesten Druckgasbehältern einen Abstand von mindestens 5 m haben."